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Geldbörse mit 8.370 Euro unterschlagen: Diversion für 66-Jährigen

Das Verfahren wurde auf unbestimmte Zeit vertagt.
Das Verfahren wurde auf unbestimmte Zeit vertagt. ©APA (Sujet)
Ein 66-Jähriger soll eine vergessene Geldbörse mit mehr als 8.000 Euro bei einer Waschanlage unterschlagen haben. Vor Gericht gestand er die Tat. Das Verfahren wurde mit gemeinnütziger Arbeit diversionell erledigt.

Der Verteidiger hat am Freitag am Wiener Straflandesgericht von einer "günstigen Gelegenheit" gesprochen, die sein Mandant genutzt hatte. Der 66-jährige Beschuldigte hatte am 31. August in Wien-Margareten bei einer Waschanlage eine Geldbörse mit mehr als 8.000 Euro gefunden. Anstatt sie zurückzugeben, nahm er sie einfach an sich und fuhr davon. Wegen Unterschlagung war der Mindestpensionist angeklagt. Er kam mit einer Diversion davon.

Geld für Wohnungskaution vergessen

Der rechtmäßige Besitzer der 8.270 Euro reinigte an dem Augusttag sein Auto und saugte den Innenraum. Dafür legte der junge Mann die Geldbörse auf die Ablage der Staubsaugerstation und vergaß darauf. Der hohe Geldbetrag war als Anzahlung für Kaution einer neuen Wohnung mit seiner Freundin gedacht.

Der 66-Jährige entdeckte das Portemonnaie und steckte es einfach ein. Mittels Überwachungskamera der Tankstelle kam man schnell auf das Nummernschild des Mannes und konnte so seine Identität herausfinden. Nach anfänglichem Leugnen legte der Mann heute ein Geständnis ab.

Geld angeblich verspielt

Von dem Geld ist allerdings nicht mehr da. Der bisher Unbescholtene ist dem Glücksspiel nicht ganz abgeneigt, wie Richter Patrick Supper andeutete. Da der Mann Mindestpensionist ist, kann er die Summe nicht aufbringen, schlug eine Ratenzahlung von 200 Euro pro Monat vor. Das wiederum ärgerte den Geschädigten: "Das bringt mir nichts, wenn ich das Geld jetzt für die Wohnung brauche." Der Staatsanwalt rechnete vor, dass er mit der Abzahlung ja doch dreieinhalb Jahre brauchen würde. Mit dem Verteidiger des Beschuldigten wird jetzt versucht, über die Familie des Beschuldigten mehr aufzubringen. Die Tochter hatte dem Geschädigten schon einmal 7.500 Euro angeboten, um einem Verfahren zu entgehen, was der junge Mann wegen der fehlenden 870 Euro ablehnte.

80 Stunden gemeinnützige Arbeit

Das Verfahren wurde am Ende diversionell erledigt. Der 66-Jährige muss innerhalb von sechs Monaten 80 Stunden gemeinnützige Arbeit machen. "Eine Geldstrafe wäre hier kontraproduktiv", bemerkte der Richter an. Zudem soll der Pensionist den Schaden nach Kräften wieder gut machen. Bis zur Erledigung wurde das Verfahren auf unbestimmte Zeit vertagt.

(APA/Red)

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