Wohnbaugesellschaft „Neue Eisenstädter“ wehrt sich gegen Regierungskommissär
Diese sei eingelangt und nun das Landesverwaltungsgericht (LVwG) am Zug, hieß es auf APA-Anfrage vom Landesmedienservice. Das Land sehe der Beschwerde gelassen entgegen. Inhaltlich ändere das nichts an den Verstößen gegen das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG), die der Gesellschaft vorgeworfen werden.
"Neue Eisenstädter" brachte Beschwerde gegen Regierungskommissär ein
Der Regierungskommissär, der derzeit schon im Unternehmen tätig ist, war am 15. Oktober von der Landesregierung bestellt worden. Grund dafür waren Vorwürfe, die eine Sonderprüfung ergeben hatte. So soll die "Neue Eisenstädter" etwa zu hohe Kreditzinsen verrechnet und Wohnungen unrechtmäßig verkauft haben.
Argumentiert werde in der Beschwerde unter anderem damit, dass vor Erlassung des Bescheides keine Stellungnahmen von den Parteien eingeholt wurden. Das Verwaltungsverfahren kenne aber durchaus Fälle, in denen ein Parteiengehör nicht verpflichtend stattfinden muss, hieß es vom Land. Dieses verfolge weiter das Ziel, den Sachverhalt aufzuklären und Gesetzeskonformität herzustellen.
(APA/Red)