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Mutter erstochen: Mordanklage für 14-jährige Wienerin

©APA
5. Bezirk, 1050 Wien Margareten -  Das 14 Jahre alte Mädchen, das am 13. April 2010 in der Sankt-Johann-Gasse in Wien-Margareten mit einem Küchenmesser die eigene Mutter erstochen hat, muss sich wegen Mordes vor einem Schwurgericht verantworten.
Tat im Internet angekündigt?
Mädchen geständig
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Wie Staatsanwalt Christian Mayer in seiner bereits rechtskräftigen Anklageschrift, die der APA vorliegt, ausführt, habe die Schülerin “in Tötungsabsicht mehrere Male auf ihre Mutter eingestochen”.

Die Beteuerungen des Mädchens, sie habe zwar zugestochen, aber die 37 Jahre alte Svetlana D. nicht töten wollen, wertet der Staatsanwalt als “Schutzbehauptung“. Ihre Angaben wären “mit der Heftigkeit des Angriffs nicht in Einklang zu bringen”. Das Mädchen habe darüber hinaus schon Monate vorher überlegt, mit einem Messer auf die Mutter loszugehen und dies in einem Internet-Blog auch angekündigt.

Handgreiflichkeiten kamen vor

Während die Schülerin zum Vater ein gutes Verhältnis hatte, war jenes zur Mutter stark belastet, da diese regelmäßig forderte, die 14-Jährige solle nicht gleichzeitig fernsehen und Internet surfen. Ein weiterer Streitpunkt war die nicht vorhandene Bereitschaft des Mädchens, im Haushalt mitzuhelfen. Bei den Auseinandersetzungen kam es teilweise zu Handgreiflichkeiten, so auch am 13. April, als Svetlana D. verlangte, die Tochter möge entweder den Fernseher oder ihren Laptop ausschalten.

“Wie bei jedem Streit in der letzten Zeit dachte sie auch hier daran, ihre Mutter mit einem Messer zu töten. An diesem Tag fasste sie aber den Entschluss, es tatsächlich zu tun. Sie ging in die Küche und nahm ein Küchenmesser mit einer zwölf Zentimeter langen Klinge. Damit ging sie in das Badezimmer, wo ihre Mutter vor dem Spiegel stand und ihr den Rücken zukehrte”, heißt es in der Anklageschrift zum Tatablauf.

Insgesamt sechs Stichverletzungen zählte der Gerichtsmediziner, drei im Rücken, eine im Hinterkopf, eine im Oberarm und schließlich einer in der Brust, wobei jener Stich die Lunge und die Hauptschlagader verletzte und zum Verbluten des Opfers führte. Dieser Stich wurde derart heftig geführt, dass laut Anklage die Klinge brach und diese in der Brust steckenblieb.

Laut dem Gutachten des Kinderpsychiaters Werner Gerstl war bei der Angeklagten infolge der ständigen Streitereien ein “zermürbender und eindeutig psychopathologischer Beitrag der Kindesmutter” erfolgt, was beim Mädchen “zur Verformung und Zerstörung der kindlichen Bedeutung und Existenzerkenntnis führte”. Zurechnungsfähigkeit war bei der 14-Jährigen dem Gutachten zufolge aber gegeben.

Im Fall eines Schuldspruchs drohen der 14-Jährigen gemäß dem Jugendstrafrecht ein bis zehn Jahre Haft. Verteidiger Ernst Schillhammer, der sich auf APA-Anfrage zur Anklage nicht äußern wollte, rechnet mit einem Prozesstermin im kommenden September.

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