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8. Dezember 2020: Gratis parken - aber Vorsicht bei Anrainerparkplätzen

Grundsätzlich sind am Feiertag keine Parkscheine auszufüllen, doch bei Anrainerparkplätzen ist Vorsicht geboten
Grundsätzlich sind am Feiertag keine Parkscheine auszufüllen, doch bei Anrainerparkplätzen ist Vorsicht geboten ©APA (Sujet)
An einem Feiertag, wie es der 8. Dezember ist, brauchen Autofahrer bekanntlich keinen Parkschein auszufüllen. Vorsicht ist aber bei Anrainerparkplätzen geboten.

In Wien können Parkscheine laut ÖAMTC am Dienstag, 8. Dezember, grundsätzlich im Handschuhfach bleiben. Zu Mariä Empfängnis haben Geschäfte zwar offen, die Kurzparkzonen sind jedoch an gesetzlichen Feiertagen außer Kraft. Anrainerparkplätze dürfen aber keinesfalls benutzt werden.

Wo man auch am 8. Dezember Parkregelungen beachten muss

Ausnahmen sind Bahnhofs- und Spitalsbereiche und die Parkzone rund um die Stadthalle (ab 18 Uhr). In diesen Bereichen gelten natürlich auch am 8. Dezember die jeweils beschilderten Parkregelungen, erinnern die ÖAMTC-Experten.

Obacht: Fahrverbot Mariahilfer Straße

Nach der Öffnung des Handels wird die innere Mariahilfer Straße am Dienstag, den 8. Dezember sowie an den beiden Einkaufssamstagen (12. und 19. Dezember 2020), 9 bis 19 Uhr, für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Im Abschnitt zwischen Karl-Schweighofer-Gasse und Stumpergasse/Kaiserstraße ist das Befahren an diesen Tagen mit Fahrzeugen aller Art verboten. Das gilt auch für die Neubaugasse zwischen Lindengasse bis Mariahilfer Straße. Empfehlung: Auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen.

Achtung Anrainerparkplätze in mehreren Wiener Bezirken

In den Bezirken 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8, 9 und 12 gibt es laut ÖAMTC zusätzlich zu den Kurzparkzonen Anrainerparkplätze. Diese dürfen nur von Anrainern mit entsprechendem Parkpickerl sowie von Behinderten mit Ausweis benützt werden - also auch nicht von Motorrädern und Mopeds!

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