Der Spruch des Schöffengerichts wegen sexuellen Missbrauchs Unmündiger und sittlicher Gefährdung ist bereits rechtskräftig. Angelockt von einem Hund und einer Katze, die aus dem Fenster der Erdgeschoßwohnung schauten, hatten die Kinder im Sommer des Vorjahres Kontakt zum Besitzer der Tiere aufgenommen – und um Bier gebeten. Der wohl ungewöhnliche Wunsch für 13 und zwölf Jahre alte Mädchen und den elfjährigen Buben wurde durch die damalige Lebensgefährtin des Mannes erfüllt. Der Alkohol wurde den Kindern durch das Fenster gereicht.
Kinder wurden mit Alkohol in die Wohnung gelockt
Bei der nächsten Begegnung lockte der Pensionist laut Richterin Susanne Lehr die Kinder mit einem Bier in seine Wohnung. Der mittlerweile wieder allein lebende Mann legte einen Pornofilm ein und betastete die beiden Mädchen an der Brust und an den Oberschenkeln. Vorfälle, die sich bei zumindest einem weiteren Besuch wiederholten. Die Kinder erstatteten schließlich Anzeige wegen sexuellen Missbrauchs.
Angeklagter will die Kinder nicht missbraucht haben
Dass der Sexfilm noch kurz gelaufen sei, gab er hingegen zu. Dies wertete die Richterin jedoch nicht als strafmilderndes Geständnis, als sie die Aussagen der Kinder, die teilweise auf Video vorgespielt wurden, als glaubwürdig wertet. Gerade kleine Widersprüche wären dafür eher ein Indiz als exakte Darstellungen, die wohl auf eine Absprache schließen lassen würden.
Â