Bei einem Strafrahmen von maximal drei Jahren, der bisherigen Unbescholtenheit des Mannes sowie seiner teilweise geständigen Verantwortung erachtete Richterin Martina Krainz die Strafe für ausreichend. Das Urteil ist rechtskräftig.
Bei einer Hausdurchsuchung war die Polizei in der Wohnung des Familienvaters auf eine riesige Kinderporno-Sammlung gestoßen: Auf seinem PC und weiteren Datenträgern fanden sich über 10.000 abartige Bilder und 159 Videodateien. Fesseln und Foltern, da ist alles dabei, schüttelte die Staatsanwältin den Kopf. Bei manchen Sachen denk ich mir nicht viel, meinte der Angeklagte, der das Material über ein File-Sharing-Programm auch Gleichgesinnten zur Verfügung gestellt hatte.
Die Ermittler entdeckten aber auch Aufnahmen, die der Mann mit seinem Handy bzw. einer Videokamera von seiner 15-jährigen Stieftochter angefertigt hatte. Diese legten den Verdacht nahe, dass er diese missbraucht hatte. 2004 sind wir uns ziemlich nahe gekommen. Sie ist sehr liebesbedürftig. Am Anfang haben wir gekuschelt, im Lauf der Zeit ists dann zu sexuellen Kontakten gekommen, gab der Kraftfahrer zu.
Er habe viel über die Hutschn drüber ghaut. Das sei zwar lustig, aber net okay gewesen, gab er wörtlich zu Protokoll. Was die Videoaufnahmen mit dem Mädchen betrifft, merkte er an: Wir haben a bissl gewaltig übertrieben. Aber wir haben hauptsächlich Bilder gmacht. Sie hat gsagt, das taugt ihr, das gfallt ihr.