AA

570 Anrainer kämpfen gegen geplanten Golfplatz in Anif

570 Anifer haben bereits gegen das Golfplatz-Projekt unterschrieben.
570 Anifer haben bereits gegen das Golfplatz-Projekt unterschrieben. ©AP/Sujet
570 Aniferinnen und Anifer haben sich zusammengeschlossen und kämpfen gegen die Verwirklichung des Golfplatzprojektes in Anif (Flachgau).
Planänderung bei Anifer Golfplatz

Wolfgang Pogadl, Gemeindevertreter der Grünen in Anif, erhob im im UVP-Verfahren einen Einwand. Mehr als 570 Menschen aus Anif und Umgebung schlossen sich seiner negativen Stellungnahme an.

Bürger wehren sich gegen Golfplatz-Projekt

Pogadl hofft jetzt, dass „diese 570 Unterzeichner und Unterzeichnerinnen von den Behörden als Bürgerinitiative anerkannt werden“.

Zweck der Einwendungen ist es, einen negativen Genehmigungsbescheid für die Umweltverträglichkeit des Projektes zu bewirken und damit das Landschaftsschutzgebiet Salzburg-Süd in Anif zu erhalten. „Durch den Golfplatz gingen hochwertige Böden, landwirtschaftliche Flächen, Erholungsraum und Wald verloren – das ist trotz Ausgleichmaßnahmen nicht tolerierbar und auch nicht ausgleichbar“, nennt der Grüne Gemeindevertreter nur einige der zahlreichen Argumente, die sich in den Einwendungen finden.

Zentrales Naherholungsgebiet in Anif erhalten

Für Pogadl und die mehr als 570 UnterzeichnerInnen ist klar: Der Landschaftkorridor zwischen Salzburg und Hallein verträgt keine zusätzliche Belastungen mehr. Schon jetzt seien durch den Gewerbepark und Wissenpark Urstein samt Autobahnanschluss, die Justizhaftanstalt Puch, die Tauernautobahn, den massiven Ausbau von Rif sowie die durch die Maximarkt-Erweiterung zu erwartenden neuen Verkehrsströme die Grenzen des Erträglichen erreicht. „Wird der Golfplatz realisiert, verliert die Gemeinde Anif ein zentrales Erholungsgebiet. Es gibt nichts Vergleichbares im Gemeindegebiet“, so Pogadl abschließend.

  • VIENNA.AT
  • Flachgau
  • 570 Anrainer kämpfen gegen geplanten Golfplatz in Anif
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen