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55-Jähriger vom Vorwurf der Mehrfach-Ehe freigesprochen

Mehrmals verheiratet oder nicht: Ein 55-Jähriger wurde nun freigesprochen.
Mehrmals verheiratet oder nicht: Ein 55-Jähriger wurde nun freigesprochen. ©Neumayr/MMV
Ein 55-Jähriger ist am Dienstag bei einem Prozess in Salzburg vom Vorwurf der Mehrfache rechtskräftig freigesprochen worden. Laut Anklage soll der nicht geständige Österreicher im Jahr 2008 trotz einer 2007 in seinem Heimatland Serbien geschlossenen, aufrechten Ehe abermals geheiratet haben. Doch in dem serbischen Personenstandsregister war die erste Heirat nicht eingetragen.


Der Beschuldigte, der in der Stadt Salzburg lebt, hat die Anschuldigungen stets vehement bestritten. Dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft Salzburg zufolge soll der Mann auch noch nach der Scheidung von der im Jahr 2008 geschlossenen Ehe erneut eine Ehe im Jahr 2010 eingegangen sein, obwohl er immer noch mit jener Frau verheiratet gewesen sei, der er 2007 das “Ja”-Wort gegeben habe. Vor dieser vermeintlichen Hochzeit war der Mann verwitwet.

“Habe dem Druck standgehalten, diese Frau heiraten zu müssen”

Verteidiger Bernhard Kettl erklärte, dass die Ehe aus 2007 in Serbien nicht behördlich eingetragen war. Schon bei einer Gerichtsverhandlung im März 2015 sagte der Anwalt, die Vermutung liege nahe, dass die Frau mit der Heiratsurkunde ein Visum in Österreich erhalten wollte. “Irgendetwas ist da massiv dubios an der Geschichte.”

Der Angeklagte beteuerte heute erneut, dass er zum Zeitpunkt der vermeintlichen Eheschließung im Mai 2007 nicht in Serbien gewesen sei, sondern in Österreich gearbeitet habe. “Ich hielt damals dem Druck stand, diese Frau heiraten zu müssen.”

Prozess zieht sich seit Jahren

Der Prozess gegen den 55-Jährigen startete bereits im Jahr 2011 am Landesgericht Salzburg. Strafrichterin Anna-Sophia Geisselhofer befragte zahlreiche Zeugen und schickte insgesamt drei Rechtshilfeersuchen nach Serbien, um Klarheit in der Causa zu bekommen. Allein ein Rechtshilfeersuchen nahm allerdings rund ein Jahr in Anspruch. Das Ergebnis der amtlichen Nachfrage: In der Geburtsstadt des Beschuldigten war die Ehe aus 2007 nicht vermerkt. Weil es keinen Beweis für diese Heirat gab, wurde er freigesprochen. Der Mann ist derzeit nicht verheiratet.

(APA)

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