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500 Kinder leben nicht zu Hause

Schwarzach - Überforderte Eltern, Gewalt in der Familie. Der Tod des kleinen Luca hat für Schlagzeilen gesorgt. 500 Kinder im Ländle leben nicht zu Hause. Familien in Notsituationen

„Kinder brauchen Sicherheit und Schutz vor Gewalt jeglicher Art – eine Ágewaltfreie Zoneѓ, so Kinder- und Jugendanwalt Michael Rauch. Im Fall des 17 Monate alten Luca kommt das zu spät. In Vorarlberg, so Rauch, gebe es zwar keinen vergleichbaren Fall – die „VN“ haben berichtet Ö, die körperliche und psychische Gewalt an Kindern steige auch im Ländle deutlich merkbar an.

517 Kinder außer Haus

Allein im Vorjahr wurden in Vorarlberg 517 Kinder und Jugendliche auf Betreuungsplätzen außerhalb ihrer Herkunftsfamilien in sozialen Einrichtungen untergebracht – im Kinderdorf oder in Wohngemeinschaften. 264 Kinder haben einen Platz in einer Pflegefamilie bekommen. Gründe dafür sind überforderte Eltern, vernachlässigte Kinder und Gewalt in der Familie.

Auch Gewalt im Spiel

Landesrätin Greti Schmid weiß um die Brisanz der Statistik: „Bei jedem zweiten Kind, das aus einer Familie genommen werden muss, ist Vernachlässigung im Spiel. Acht Prozent dieser Kinder erfahren physische und psychische Gewalt, vier Prozent werden sexuell missbraucht“, ortet Schmid Handlungsbedarf. Dazu müsse man neue präventive Ansätze, wie „aufsuchende Elternbetreuung“ oder intensive Schulungen der Eltern von Geburt an etablieren“, schlägt Schmid vor. Für 2008 sind hierzu bereits Schwerpunkte in Planung.

Auch für Rauch gibt es in Sachen Prävention und Bewusstseinsbildung noch einiges zu tun. Wichtige Themen von heute sind für den Kinder- und Jugendanwalt veränderte Familienstrukturen, hohe berufliche Belastung der Eltern, steigender Druck auf Kinder und verstärkte Gewalt in der Schule, bereits beginnend im Volksschulalter. Aber: „Wird das Risiko für das Kind zu groß – bleibt oft nur die Unterbringung in einer Betreuungseinrichtung“, warnt Rauch. Die Zahlen zeigen: Im Jahr 2006 hat die Jugendwohlfahrt 1500 Meldungen bearbeitet, in 951 Fällen wurden unterstützende Erziehungsmaßnahmen ergriffen. Die Behörden sind verpflichtet, jeder einzelnen Meldung nachzugehen und die Situation der Kinder zu überprüfen.

„Wirkt das Kind apathisch oder eingeschüchtert, wirkt es schmutzig und vernachlässigt? Wird eine Gefährdung festgestellt, müssen wir das Risiko einschätzen. Dabei greifen wir auch auf Informationen der Schule und Kindergarten zurück“, erklärt Ilga Hehle von der Jugendwohlfahrt Bregenz.

Im Vordergrund soll vorrangig die Hilfe und nötige Unterstützung der Eltern stehen. „Eine Fremdunterbringung kann für ein Kind äußerst traumatisierend sein“, warnt die Jugendexpertin. „Deshalb versuchen wir von Anfang an mit den Eltern zu kooperieren und wenn möglich, das Kind in der Familie zu lassen.“

Massive Gefährung

Das macht auch Werner Grabher, Fachbereichsleiter der Jugendwohlfahrt beim Land Vorarlberg, klar: „Das Gesetz schreibt vor, dass das gelindeste Mittel angewendet wird.“ So findet eine Intervention in puncto Fremdunterbringung eines Kindes nur dann statt, wenn eine massive und akute Gefährdung des Kindeswohls besteht. „Ein Kind aus der Familie zu holen, kann und darf nur die letzte Wahl sein.“

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