AA

50 Mal auf Ex eingestochen: 10 Jahre Haft für 17-Jährigen

Zusätzlich wurde er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.
Zusätzlich wurde er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. ©APA
Weil ein 17-Jähriger im Februar in Wien-Floridsdorf 50 Mal mit einem Messer auf seine Ex-Freundin eingestochen hat, muss der Jugendliche nun für zehn Jahre hinter Gitter. Das Mädchen überlebte wie durch ein Wunder.

Wegen versuchten Mordes an seiner Ex-Freundin ist ein 17-Jähriger am Montag am Wiener Landesgericht für Strafsachen zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Zusätzlich wurde er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

17-Jähriger stach Ex-Freundin das Auge aus

Er hatte am 27. Februar 2020 der 16 Jahre alten Schülerin in Wien-Floridsdorf 50 Messerstiche versetzt, wovon 18 in den Kopfbereich und 15 ins Gesicht gingen. Unter anderem stach der Täter dem Mädchen das rechte Auge aus. Die Klinge drang vom Augapfel bis zur Schädelhöhle und bewirkte auch dort Knochenabsplitterungen.

Dass das Mädchen, das noch selbst den Notruf verständigt hatte, überlebt hat, grenzt an ein Wunder. Beim Eintreffen im Spital wurde ihr Zustand von den Ärzten als "lebensbedrohlich, nicht aussichtsreich" beschrieben.

Angeklagter bekannte sich schuldig

Der Angeklagte bekannte sich schuldig und war darüber hinaus zu keinen weiteren Angaben bereit. Er machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Demgegenüber stellte sich die 16-Jährige, die bis Anfang Mai im Spital behandelt worden war und sich bis Ende September auf Reha befand, der Verhandlung. Sie sagte vor dem Schwurgericht (Vorsitz: Andreas Hautz) aus. "Ich habe ihn angebettelt, dass er aufhören soll, mich mit dem Messer zu verletzen", gab sie zu Protokoll. Sie könne sich "an fast gar nichts erinnern", wisse allerdings noch, dass ihr Ex-Freund ihr eingeschärft habe, nicht die Polizei zu verständigen, ehe er den Tatort verließ.

Sie hatte den rund ein halbes Jahr älteren Burschen nach einer Klassenfahrt kennengelernt und sich in den Sohn türkisch stämmiger Eltern verliebt. Zunächst verlief die Beziehung harmonisch, nach zwei Monaten verbot er ihr allerdings bauchfreie Kleidung und kurze Röcke, kontrollierte ihr Handy und untersagte ihr Kontakte zu Vertretern des männlichen Geschlechts. Wenn sie sich ihm widersetzte, "wurde er sauer", schilderte das Mädchen dem Schwurgericht (Vorsitz: Andreas Hautz). Im Herbst 2018 begann er sie zu schlagen, "wöchentlich", wie die 16-Jährige betonte. Im August 2019 schrie er sie an und zerrte sie an den Haaren zurück in die Wohnung, weil sie mit einem in seinen Augen zu freizügigen Kleid ins Freie gegangen war. Daraufhin beendete sie die Beziehung.

Von Freund bewusstlos geschlagen

Monatelang gab es keinen Kontakt, bis er ihr im November zum Geburtstag gratulierte und sich für sein gewalttätiges Verhalten entschuldigte: "Eine Woche später habe ich ihm verziehen." Bis Anfang Februar kam es zu keinen Gewalttätigkeiten, ehe er sie in einem Park bewusstlos schlug. Sie habe sich danach nicht zu sagen getraut, dass es Aus war, verriet die Jugendliche im Zeugenstand: "Ich habe versucht, es indirekt zu sagen, aber ich weiß nicht, ob er es verstanden hat."

Auf die Frage, wie es ihr jetzt gesundheitlich gehe, verwies die 16-Jährige auf ihr eingeschränktes Sehvermögen, Beschwerden beim Gehen und ergo-, physio- und psychotherapeutische Behandlungen. Deutlich sichtbare Narben im Gesicht und vor allem an den Unterarmen und Händen, die Gerichtsmediziner Wolfgang Denk wörtlich als "grobe Verunstaltungen" qualifizierte, erwähnte sie nicht. Sie sei "am rechten Auge blind", zwei Finger wären "versteift", "aber sonst bin ich schmerzfrei", bemerkte die tapfer wirkende Jugendliche, die keinen gebrochenen Eindruck hinterließ.

"Ich wünsche ihr gute Besserung"

Erst in seinem Schlusswort gab der 17-Jährige eine kurze Stellungnahme ab. "Die Tat tut mir wirklich sehr leid. Ich wünsche ihr (der Ex-Freundin, Anm.) gute Besserung, auch viel Gesundheit, dass es ihr bald besser geht, dass ihr Leben weiter geht", sagte der 17-Jährige nach dem Beweisverfahren.

Verteidiger Rudolf Mayer verwies auf eine schwere Persönlichkeitsentwicklungsstörung, die die psychiatrische Sachverständige Gabriele Wörgötter in einem ausführlichen Gutachten seinem Mandanten bescheinigte. "Was er getan hat, ist natürlich unverzeihlich", meinte Mayer in seinem Schlussplädoyer. Der Jugendliche habe aus "hochgradiger Eifersucht und Verlassenheitsangst" gehandelt.

Bei der Strafbemessung wurden das Geständnis, die bisherige Unbescholtenheit, die schwere Persönlichkeitsstörung und der Umstand, dass das Opfer überlebt hatte, mildernd gewertet. Erschwerend waren die für das Opfer qualvolle Tatbegehung sowie "das außergewöhnliche Ausmaß an Gewalt", wie der Vorsitzende Richter Andreas Hautz in der Urteilsbegründung bemerkte. Die 16-Jährige, die sich als Privatbeteiligte dem Verfahren angeschlossen hatte, bekam 166.500 Euro an finanzieller Wiedergutmachung zugesprochen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Rudolf Mayer akzeptierte die Entscheidung, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab. Nach dem Jugendgerichtsgesetz wäre dem Schwurgericht ein Strafrahmen von bis zu 15 Jahren zur Verfügung gestanden.

(APA/red)

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Wien - 21. Bezirk
  • 50 Mal auf Ex eingestochen: 10 Jahre Haft für 17-Jährigen
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen