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43-jähriger Wiener als Stalker

Mit Nacktfotos und Flugzetteln, in denen er sie als Prostituierte anpries, terrorisierte ein Wiener seine Ex-Freundin. Nun muss er sich wegen Körperverletzung vor Gericht verantworten.

Noch ist das vom Nationalrat beschlossene Anti-Stalking-Gesetz nicht in Kraft, so dass sich jener 43-jährige Wiener, der seine Ex-Freundin über ein Jahr hinweg terrorisiert haben soll, am Donnerstag im Straflandesgericht nur wegen Körperverletzung verantworten musste: Wie die Gerichtsmedizinerin Elisabeth Friedrich in ihrem Gutachten darlegte, löste das inkriminierte Vorgehen des Mannes bei der Frau ein Krankheitsbild aus, das einer mehrwöchigen, nachhaltigen Gesundheitsschädigung gleichzusetzen war.

Die beiden hatten sich in einem großen Unternehmen kennen gelernt, wo sie in gehobenen Positionen tätig waren. Von 1998 bis 2001 unterhielten sie eine Beziehung. Die Frau beendete diese und ging in weiterer Folge eine neue Lebensgemeinschaft ein.

Darauf hin begann sie der Mann, ein verheirateter Familienvater, laut Anklage zu tyrannisieren. Zunächst soll er ihr E-Mails mit Fotos geschickt haben, die er seinerzeit heimlich aufgenommen hatte. Sie zeigten die schlafende Frau, nackt und in vom Fotograf inszenierten Posen. Die Frau geriet in Panik, als sie die Mails öffnete: Sie hatte Angst, ihr Ex-Freund könnte die Bilder in der Firma verbreiten.

Das tat er zwar nicht. Dafür soll er in der Straße, in der sie wohnt, Flugblätter verteilt haben, in denen sie gleichsam als Prostituierte „angepriesen” wurde. Auf Zetteln bot er in ihrem Namen „erotische Treffen” an und erbat „Pärchenbesuche”. In einem Internet-Forum registrierte er sich im Namen der Frau und schaltete Kontaktanzeigen, in denen es explizit um Sex-Treffen ging.

Die Frau, die an einer chronischen Krankheit leidet, war mit den Nerven endgültig am Ende. Sie ersuchte den 43-Jährigen per SMS, endlich aufzuhören. Laut Strafantrag antwortete er wie folgt: „Das Ende? Es hat gerade erst begonnen!”

Vor dem Schöffensenat bekannte sich der mutmaßliche Stalker allerdings „nicht schuldig”. Er habe mit den Flugblättern und den E-Mails nichts zu tun, behauptete er. Die elektronische Post war in Internet-Cafes in verschiedenen Städten abgeschickt worden. Nun soll überprüft werden, ob sich der Mann zu den fraglichen Zeitpunkten dort aufgehalten hat. Die Verhandlung wurde daher vertagt.

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