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360 Euro Strafe für Angler

Lustenau - Ein 40-jähriger Hobbyangler wurde wegen Nötigung vom Landesgericht Feldkirch zu 360 Euro bedingter Geldstrafe verurteilt. Er war mehrmals mit mehreren renitenten Burschen aneinander geraten.

Die Jungen benutzten die Flachwasserzone am Alten Rhein bei Lustenau als Motocross-Strecke. Dies missfiel dem Hobbyangler. Weil die Jungs gar nicht hören wollten, knöpfte er ihnen kurzerhand die Mopedschlüssel ab. Dafür wurde er wegen Nötigung verurteilt.

“Immer wieder fuhren sie durch das seichte Wasser und kümmerten sich einen Schmarren um Naturschutz”, so der erzürnte Fischer. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm einen Deal angeboten. Mit der Bezahlung einer Buße hätte er dem Strafverfahren entkommen können. “Das wollte ich nicht weil ich im Recht bin”, so der Angeklagte. Die Polizei hat der Fischer damals angeblich nicht angerufen, weil er sein Handy im Auto hatte liegen lassen. Das erledigten die Mopedfahrer. Die mussten übrigens auch Strafe bezahlen. Erstens weil sie mit frisierten Gefährten unterwegs waren und zweitens, weil im Naturschutzgebiet Fahrverbot herrscht. Betrunken waren sie obendrein. Das Auftreten der Teenager lässt ahnen, wie sie sich aufgeführt haben müssen. Kurz angebunden, und frech stehen sie Rede und Antwort, von Respekt vor dem Gericht keine Spur.

Dennoch – bezüglich der Anklage kommt Richter Hofer zu dem Urteil, dass der Fischer den Jugendlichen unter Drohung die Schlüssel abgeknöpft hat.

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