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36.000 Euro Strafe für „Ladenöffnungsrebellen“

Die Wiener „Ladenöffnungsrebellen“, die im Advent 2006 auch an Sonntagen ihre Geschäftslokale in der Wiener Goldschmiedgasse geöffnet hatten, wurden vom Handelsgericht Wien wegen Verstoßes gegen die Ladenöffnungszeitenvorschriften zu einer Geldstrafe von insgesamt 36.000 Euro verurteilt.

Das im Namen der Republik ergangenen Versäumnisurteil wurde am Samstag in den Tageszeitungen „Kurier“, “Österreich“ und „Standard“ veröffentlicht. Bei den durch den Österreichischen Rechtsschutzverband für Handel, Gewerbe und Industrie beklagten Parteien handelt es sich um die Comocamicie Textilhandels GmbH, Helmut Kremslehner, den Kaufmann Thomas Singer, die Ernst Fischer Handels GmbH und Ernst Fischer.

„Die Kosten machen insgesamt fast 70.000 Euro aus, weil zu den 36.000 Euro Strafe noch weitere 34.000 Euro für Anwalts- und Inseratenkosten kommen“, so Ernst Fischer, einer der Beklagten, gegenüber der Tageszeitung “Österreich“ (Sonntagausgabe). Insgesamt habe somit jeder der drei Händler 18.000 Euro zu zahlen, für jeden der drei Adventsonntage 6.000 Euro. Die Verwaltungsstrafe dafür habe dagegen nur 175 Euro betragen.

Laut dem Zeitungsbericht will Fischer nun mit Anwälten ausloten, wie die Chancen stehen, gegen das Urteil anzugehen. „Sollte zumindest eine kleine Chance bestehen, machen wir weiter“, so Fischer. Man habe im Advent nicht des „schnöden Mammons“ wegen aufgesperrt, sondern um der Ladenschluss-Debatte neuen Schwung zu verleihen. „Wie auch immer die Sache ausgeht, ich würde wieder genauso handeln“, wird Fischer zitiert.

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