Wie die Bild-Zeitung berichtet, hat das Amtsgericht Darmstad Menowins Antrag auf Berufung widerrufen. Genau heißt das, dass der Möchtegern-Superstar wieder in den Knast muss. Der Deutsche saß schon ganze zwei Jahre wegen schwerer Körperverletzung. Eigentlich wollte Menowin mit seiner dunklen Vergangenheit abschließen, aber irgendwie scheint der Sänger dem kriminellen Strudel nicht entkommen zu können.
Bestätigt wurde die neue Haftstrafe auch schon. Stefan Rathgeber vom Amtsgericht Darmstadt gegenüber BILD.de: “Herr Fröhlich muss für seine Restjugendstrafe wieder ins Gefängnis.” Man könnte sagen, dass sind harte Worte, aber eigentlich ist Menowin selbst schuld. Immerhin hat er gegen seine Bewährungsauflagen verstoßen: Er hat sich weder bei seiner Bewährungshelferin gemeldet, noch ist der 23-Jährige zu den ausgemachten Terminen erschienen.
Die bittere Rechung kassiert der Ex-Lugner Schützling prompt: Fast 11 Monate geht’s wieder hinter schwedische Gardinen. Wann genau Menowin seine Strafe antreten wird, ist noch ungewiss.