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28-Jähriger wollte Ehepaar um 50.000 Euro erpressen: Bedingte Haft

Der 28-Jährige war zur Tat geständig.
Der 28-Jährige war zur Tat geständig. ©Wildbild/Rohrer
Ein 28-Jähriger ist am Mittwoch bei einem Prozess am Landesgericht Salzburg wegen versuchter Erpressung eines Ehepaares um 50.000 Euro zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Als Motiv gab der reumütig geständige Angeklagte seine damalige Spielsucht an. Er hatte in Casinos viel Geld verloren und hohe Schulden im Familien- und Freundeskreis angehäuft.

Richterin Madeleine Vilsecker gewährte dem bisher unbescholtenen Mann bei einem Strafrahmen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren Haft eine außerordentliche Strafmilderung. Sie konnten keinen Erschwernisgrund feststellen. Der 28-Jährige hat bereits eine stationäre Therapie gegen seine Spielsucht abgeschlossen. Er zeigte sich schon vor der ermittelnden Polizei geständig, er trug wesentlich zur Wahrheitsfindung bei und hat eine Jobzusage in der Tasche. Zudem blieb die Tat beim Versuch.

Erpressung: Schulden durch Spielsucht

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft gab nach der Urteilsverkündung keine Erklärung ab, deshalb ist das Urteil nicht rechtskräftig. Sie hatte sich zuvor gegen den Vorschlag von Verteidiger Leopold Hirsch auf eine diversionelle Erledigung ausgesprochen. Der Beschuldigte nahm das Urteil sogleich an. Er sei aus Verzweiflung wegen seiner Geldsorgen auf die Idee einer Erpressung gekommen, schilderte der 28-Jährige. Er hatte in dem Schreiben an das Unternehmer-Paar vom 30. Dezember 2015 gedroht, sollte das Geld nicht am 4. Jänner auf einem bestimmten Platz hinterlegt sein, werde er eine Anzeige gegen die beiden wegen Steuerhinterziehung von 300.000 Euro erstatten.

Das Ehepaar habe er deshalb gewählt, weil sie Unternehmer seien, sagte der Angeklagte. “Ich kannte die Familie gut, ich war mit den Söhnen gut befreundet. Ich hatte damals die Kontrolle verloren, ich bereue das zutiefst, ich habe große Schuldgefühle, die mich noch sehr lange begleiten werden. Ich entschuldige mich bei der Opferfamilie und bei meiner Familie.”

Keine große kriminelle Energie

Die kriminelle Energie seines Mandanten sei auch nicht groß gewesen, erklärte der Verteidiger. Der 28-Jährige habe beim Schreiben des Briefes weder Handschuhe getragen noch die Schrift verstellt. Hirsch wies auch auf die begrenzte Schuldfähigkeit hin. Das Institut, in dem der Beschuldigte die Therapie absolviert hatte, habe ein “pathologisches Spielen” diagnostiziert. Sein Mandant habe sich mittlerweile bei den Spielcasinos sperren lassen, sagte der Rechtsanwalt. Die nun verhängte Strafe scheint im Leumundszeugnis nicht auf.

(APA)

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