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25. März bis 1. April: Zwei Volksbegehren liegen auf

Kommende Woche können "Für verpflichtende Volksabstimmungen" und "CETA-Volksabstimmung" unterstützt werden.
Kommende Woche können "Für verpflichtende Volksabstimmungen" und "CETA-Volksabstimmung" unterstützt werden. ©APA/ROBERT JAEGER
In der kommenden Woche können die zwei Volksbegehren "Für verpflichtende Volksabstimmungen" und "CETA-Volksabstimmung" unterstützt werden.

Zwei vom EU-Gegner Robert Marschall initiierte Volksbegehren liegen von 25. März bis 1. April zur Eintragung auf. “Für verpflichtende Volksabstimmungen” und “CETA-Volksabstimmung” können nächste Woche entweder in den Eintragungslokalen aller österreichischen Gemeinden, online (mit Bürgerkarte bzw. Handy-Signatur) oder auf Antrag vor einer “mobilen Eintragungsbehörde” unterschrieben werden.

Fragen rund um Volksbegehren: Innenministerium hat Hotline eingerichtet

Für Fragen zu den Volksbegehren hat das Innenministerium eine Hotline eingerichtet. Sie kann gebührenfrei unter 0043/800/202220 bzw. 0043/1/53126-2700 aus dem Ausland von 7.30 Uhr bis 20.00 Uhr erreicht werden. Innenminister Herbert Kickl, dessen FPÖ im Wahlkampf mehr direkte Demokratie versprochen hatte, von einer Volksabstimmung über das Rauchverbot in der Gastronomie aber nichts wissen will, rühmte sich im Vorfeld damit, eine “Woche der direkten Demokratie” initiiert zu haben.

100.000 Unterschriften: Behandlung im Parlament

Schaffen die beiden Begehren die Hürde von 100.000 Unterschriften, müssen sie im Parlament behandelt werden. Das bedeutet freilich nicht, dass die Forderungen umgesetzt werden – wie man an dem mit fast 900.000 Unterschriften bzw. 14 Prozent ziemlich erfolgreichen “Don’t smoke”-Begehren sehen kann. Darüber wird im Parlament zwar (im Ausschuss und nächste Woche im Nationalratsplenum) ausführlich diskutiert, umgesetzt wird es aber nicht.

Auch eine – von niederösterreichischen SPÖ-Politikern und Umweltorganisationen getragene und mehr als 560.000 Österreichern unterschriebene – erste Anti-CETA-Initiative im Jahr 2017 verhinderte nicht, dass der Handelspakt zwischen der EU und Kanada 2018 im Nationalrat (mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und NEOS) ratifiziert wurde. Ein SPÖ-Antrag auf Volksabstimmung wurde ebenfalls abgelehnt.

Eine solche versucht jetzt EU-Austrittsbefürworter Marschall mit seinem Volksbegehren zu erreichen. Bisher haben ihn dabei – laut eigenen Angaben auf der Homepage – fast 13.000 Wahlberechtigte unterstützt. Für sein gleichzeitig aufliegendes Begehren, dass Volksbegehren ab 100.000 Unterschriften verpflichtend zu einer Volksabstimmung führen, hat er bisher fast 15.000 Unterschriften gesammelt.

Unterstützungserklärung: 6,4 Millionen Menschen sind stimmberechtigt

Diejenigen der – gesamt rund 6,4 Millionen – Stimmberechtigten, die bereits Unterstützungserklärungen für die Einleitung abgegeben haben, können die Volksbegehren jetzt nicht noch einmal unterschreiben. Ihre Unterschrift gilt bereits als gültige Eintragung.

Aber alle Stimmberechtigten können auch während der Eintragungswoche zehn weitere Initiativen am Gemeindeamt oder online unterstützen. Sie stehen noch in der ersten Phase, sammeln also Unterstützungserklärungen für den Einleitungsantrag. Sechs davon hat ebenfalls EU-Austrittspartei-Chef Marschall initiiert, und zwar zu den Themen Fluglärm, Autobahnmaut, EURATOM-Ausstieg, Grenzschutz, Neutralität und Wahlrecht. Ein Grazer will mit einem Begehren ein “Bedingungsloses Grundeinkommen” auf den Weg bringen.

“Initiative Gemeinsam Entscheiden” bereits bei fast 80.000 Unterstützern

Nach eigenen Angaben schon längst die erforderlichen 8.401 Unterschriften gesammelt hat Anatolij Volk über die “Initiative Gemeinsam Entscheiden” (IGE) für sein Begehren “Asyl europagerecht umsetzen” – nämlich laut Homepage fast 80.000. Aber Volk will erst dann die Eintragungswoche beantragen, wenn er schon die ganzen 100.000 für die parlamentarische Beratung beisammen hat.

Ähnlich hat es die “Initiative Gemeinsam Entscheiden” auch in Sachen Rauchverbot angelegt: Mit einer Pro- und einer Contra-Initiative soll im Vorfeld quasi über Rauchen oder Nicht-Rauchen in den Lokalen direkt abgestimmt werden. Dann soll zu jenem Begehren, das über die 100.000er-Grenze kam, die (vor einer Behandlung im Parlament nötige) Eintragungswoche beantragt werden.

(APA/Red)

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