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23-Jährige starb in Wien-Margareten wegen defekter Therme

Die Therme in der Wioener Wohnung war nicht regelmäßig gewartet worden.
Die Therme in der Wioener Wohnung war nicht regelmäßig gewartet worden. ©Bilderbox (Symbolbild)
Infolge einer offensichtlich defekten Therme in einer Wohnung in Wien-Margareten ist im Juli 2012 eine 23-Jährige verstorben. Gegen den Mieter der Wohnung (36) hat die Staatsanwaltschaft Wien wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen erhoben.

Der 36-Jährige soll als Mieter der Wohnung den Tod der jungen Frau mitverschuldet haben. Dabei hatte der 36-Jährige die Wohnung in der Arbeitergasse zuletzt nicht selbst bewohnt, sondern seinem Neffen überlassen. Dieser ließ die 23-Jährige bei sich wohnen, als diese wegen Streitereien mit ihren Eltern zu Hause ausgezogen war. Die Frau wollte am 2. Juli 2012 kurz duschen, zumal es bei Temperaturen von 34 Grad Celsius drückend heiß war.

23-Jährige starb in Wien-Margareten

Im Badezimmer, das sie von innen abgesperrt hatte, dürfte sie bereits nach kurzer Zeit zusammengebrochen sein. Die Freundin des Neffen hörte noch ein Wimmern, als die 23-Jährige auf Klopfen und Zurufe nicht reagierte, brach der Neffe die Tür auf. Die Frau hatte zu diesem Zeitpunkt bereits das Bewusstsein verloren. Sie starb schließlich im Spital, ohne aus dem Koma erwacht zu sein.

Therme nicht regelmäßig gewartet

Gegen den Neffen stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein, da diesem zugebilligt wurde, von den Problemen mit der Therme nichts gewusst zu haben. Er war erst zwei Wochen vor dem Unglück in die Wohnung gezogen. Sein Onkel muss sich dagegen vor Gericht verantworten: Ihm wird einerseits vorgeworfen, die Therme nicht regelmäßig gewartet zu haben. Andererseits sollen Lüftungsschlitze an der Badezimmertür derart stark verschmutzt gewesen sein, dass das Kohlenmonoxid nicht entweichen konnte und sich im engen Badezimmer zu einer letztlich tödlichen Dosis zusammenballte.

Verhandlungstermin gibt es noch keinen. Im Fall eines anklagekonformen Schuldspruchs drohen dem Mieter bis zu drei Jahre Haft. (APA)

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