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2019 bereits 15 tote Kinder im Straßenverkehr

Heuer starben bereits 15 Kinder im Straßenverkehr.
Heuer starben bereits 15 Kinder im Straßenverkehr. ©APA/GEORG HOCHMUTH
Seit dem Jahr 2015 ist die Anzahl der verunfallten Kinder im Straßenverkehr um elf Prozent gestiegen. Heuer sind bereits 15 Kinder im Straßenverkehr tödlich verunfallt.

Die Anzahl der verunfallten Kinder im Straßenverkehr ist seit dem Jahr 2015 um elf Prozent angestiegen. Das hat das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) am Dienstag in einer Aussendung berichtet. Oft sei das Queren von Straßen für Kinder gefährlich, wobei für diese immer der sogenannte "unsichtbare Schutzweg" gelte, nach dem sie "immer und überall Vorrang haben".

2019: 780 Kinder verletzt, 15 Kinder tödlich verunglückt

Mindestens 100.000 Kinder pro Tag können einen Schutzweg nicht sicher queren, kritisierte das KFV. 780 zu Fuß gehende Kinder wurden im Jahr 2018 im Straßenverkehr verletzt, die überwiegende Mehrzahl von ihnen bei der Querung einer Straße. Von Jänner bis Ende November 2019 sind 15 Kinder auf Österreichs Straßen getötet worden, davon waren sieben als Fußgänger unterwegs.

"Damit sind im heurigen Jahr bereits mehr Kinder bei Unfällen im Straßenverkehr ums Leben gekommen, als in den letzten beiden Jahren zusammen", erklärte Klaus Robatsch, Leiter des Bereichs Verkehrssicherheit im KFV. Im Vorjahr waren es drei Kinder, 2017 waren es acht.

Kinder zumeist nicht Hauptunfallversacher

Auch wenn Kinder die Gefahren des Straßenverkehrs oftmals noch nicht richtig einschätzen könnten und sich teils unvorhersehbar verhalten, an der Mehrheit der Unfälle seien sie unschuldig beteiligt, so das KFV. "In knapp zwei Drittel (64 Prozent) aller Fälle sind Kinder, die zu Fuß verunfallen, nicht Hauptunfallverursacher." Doch selbst wenn sich ein Kind bei der Querung einer Straße nicht vorschriftsmäßig verhalten sollte, gelte der Grundsatz: "Kinder haben im Straßenverkehr immer und überall Vorrang". Jedoch seien sich nicht alle Verkehrsteilnehmer dieser Tatsache bewusst.

Kinder haben immer Vorrang

Die in Paragraf 29a StVO verankerte Schutzmaßnahme bedeute, dass Kindern, die eine Fahrbahn erkennbar überqueren (wollen) - mit oder ohne vorhandenem Zebrastreifen - das unbehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen sei. Kfz-Lenker müssen dafür notfalls auch anhalten.

"Im Zuge einer unserer Erhebungen hat sich gezeigt, dass rund ein Drittel der Befragten sich nicht darüber im Klaren ist, dass Kindern das Queren von Straßen immer sicher und ungehindert ermöglicht werden muss", betonte Robatsch. Sind Kinder in Begleitung Erwachsener unterwegs, wüssten sogar nur elf Prozent der Befragten, dass auch in diesem Fall das Kind stets Vorrang hat. Die Messungen und Analysen zeigen, "dass für mindestens 100.000 Kinder täglich vor dem Schutzweg nicht angehalten wird und dass es in 19.000 Fällen täglich zu einer Konfliktsituation kommt".

Erwachsene, besonders Eltern und Pädagogen, sollten sich ihrer Vorbildrolle bewusst sein, hob Robatsch hervor. Helle, gut sichtbare, reflektierende Kleidung könne zudem zur Sicherheit des Kindes im Straßenverkehr beitragen und ist vor allem bei Dämmerung oder Dunkelheit essenziell. Fahrzeuglenker sollten auf eine aufmerksame und geschwindigkeitsreduzierte Fahrweise achten - nicht nur, aber ganz besonders im Umfeld von Schulen, hieß es.

(APA/Red)

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