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20 Monate bedingte Haft für Mietbetrügerin

Die Ex-Frau eines bekannten Wiener Rechtsanwalts ist am Freitag im Landesgericht wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs und Verleumdung zu 20 Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Sie hatte ihre Wohnung 33 Mal Wohnungssuchenden angeboten und von diesen bis zu 4.000 Euro kassiert. Insgesamt war ein Schaden von rund 60.000 Euro inkriminiert, den die 47-Jährige inzwischen großteils gutgemacht hat.


“Der Senat ist der einhelligen Überzeugung, dass das meiste, was Sie hier erzählt haben, nicht die Wahrheit ist. Das glaubt Ihnen kein Mensch”, führte der vorsitzende Richter Philipp Schnabel in der Urteilsbegründung aus. “Ich hab’ nichts gemacht”, murmelte die 47-Jährige währenddessen vor sich hin, die bis zuletzt ihre Schuldlosigkeit beteuert und erklärt hatte, ihre Schwester müsse sich die Anzahlungen unter den Nagel gerissen haben. Sie erbat sich Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

Die Frau hatte ihre in Wien-Neubau gelegene Maisonette auf mehreren Internet-Plattformen im Weg eines Prekariums angeboten und Interessenten weisgemacht, sie werde berufsbedingt für fünf Jahre nach London gehen. Dem Gericht erklärte sie nun, sie habe einige Verträge notgedrungen eigenmächtig “gelöst”, weil ihre Vertragspartner sie teilweise “angelogen” hätten. Ein Interessent hätte etwa seinen Titel nicht angegeben, ein anderer ihr verschwiegen, dass er noch bei seinen Eltern gemeldet war. Dass sie selbst unter mehreren Falschnamen inseriert hatte, fand die Frau offenbar weniger schlimm.

Sämtliche Anzahlungen seien zum Zeitpunkt ihrer Festnahme Ende April 2014 in Kuverts in ihrer Wohnung verwahrt gewesen, behauptete die Angeklagte. Der Polizist, der sie im Zuge einer Hausdurchsuchung dorthin begleitete, habe sich für die Geldkuverts aber nicht interessiert. Diese Behauptung und die Unterstellung, der Beamte habe außerdem ihre Aussagen falsch protokolliert, wertete der Senat als Verleumdung.

Während sie im Gefängnis saß – die 47-Jährige verbrachte insgesamt vier Monate in U-Haft -, müsse ihre Schwester, die einen Schlüssel zu der Wohnung hatte, das Geld an sich genommen und entgegen eines an sie ergangenen Auftrags nicht zurückgegeben haben, so die Darstellung der Angeklagten. Besagte Schwester ist allerdings dem Vernehmen nach Millionärin und daher kaum auf die gegenständliche, angeblich verschwundene Summe angewiesen.

Dass der Senat nicht auf der Aussage der Schwester bestand, die nicht zur Verhandlung erschienen war, und ihre neuerliche Ladung ablehnte, registrierte die Angeklagte mit Unmut: “Ich möchte, dass die Schwester hier zur Verantwortung gezogen wird!” Sie selbst sei unschuldig: “Ich hab’ niemanden getäuscht. Ich möchte nicht für etwas schuldig gesprochen werden, was ich nicht begangen habe.”

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