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20 Millionen Euro Schaden durch Sozialleistungsbetrug im letzten Jahr

Je mehr kontrolliert wird, desto mehr Sozialbetrug wird auch aufgedeckt.
Je mehr kontrolliert wird, desto mehr Sozialbetrug wird auch aufgedeckt. ©APA/HERBERT-PFARRHOFER
Im letzten Jahr wurde ein deutlicher Anstieg an Sozialleistungsbetrug in Österreich verzeichnet. Knapp 4.000 Anzeigen wurden verzeichnet, die Schadenssumme soll sich auf über 20 Millionen Euro belaufen.

Sozialleistungsbetrug wird für die heimischen Behörden ein immer zentraleres Thema. Im Vorjahr erstatteten die Ermittler 3.820 Anzeigen in dem Bereich, um 69,4 Prozent mehr als 2019 (2.255 Anzeigen). Dabei ging es um eine Schadenssumme von 20,1 Millionen Euro, um 8,6 Millionen mehr als 2019. Im Schnitt soll bei jedem Vergehen also rund 5.200 Euro ergaunert worden sein. Die Zahlen präsentierten Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) und der Direktor des Bundeskriminalamtes, Andreas Holzer. Nehammer sagte, Sozialleistungsbetrug sei "kein Kavaliersdelikt".

Sozialleistungsbetrug: Je mehr Kontrollen, desto mehr Fälle

Die Steigerungsraten sind leicht erklärt: "Man kann es ein bisschen vergleichen mit Ermittlungen im Suchtmittelbereich", erläuterte Holzer. Auch Sozialbetrug sei ein Kontrolldelikt, das heißt: Je mehr Kontrollen es gibt, umso mehr werden die Fahnder auch finden. Dies ist in den vergangenen Jahren eben massiv intensiviert worden, unter anderem durch die Task Force Sozialleistungsbetrug im Bundeskriminalamt (BK) durch Holzers Vorgänger Franz Lang im Jahr 2018.

Deutlich mehr Männer als Frauen verdächtigt

Rund 4.800 Tatverdächtige wurden im Vorjahr ausgeforscht. Es sind doppelt so viele Männer wie Frauen, die Hälfte etwa waren Holzer zufolge nicht-österreichische Staatsbürger, die meisten unter ihnen afghanische und russische. BK-Direktor Holzer sagte zur Strukturarbeit der Ermittler, dass zunächst einmal typische Tatmuster - Modi Operandi - herausgefiltert wurden. 50 habe man definiert. Das reicht vom Erschleichen der Grundversorgung mit falscher Identität über den Missbrauch von Pensionsleistungen durch das Vortäuschen eines Scheinwohnsitzes, das widerrechtliche Kassieren der Familienbeihilfe, den Erhalt der Mindestsicherung trotz ausreichendem Eigenvermögen bis zu Schwarzarbeit und verbotenen Auslandsaufenthalten bei gleichzeitigem Konsum von Sozialleistungen.

Steirer kassierte Pension für seit 7 Jahren verstorbene Mutter

Immer wieder und dann auch meistens medial sehr prominent aufbereitet gibt es Fälle, in denen Kinder oder Enkelkinder Sozialleistungen für seit Jahren verstorbene Verwandte beziehen. Im Vorjahr flog beispielsweise ein Steirer auf, der für seine 2014 gestorbene Mutter die Pension weiterkassierte. Ein weiterer sehr spektakulärer Fall wurde erst vor kurzem in Kärnten bei einer Securityfirma entdeckt, die 537 Mitarbeiter geringfügig angestellt, aber vollzeitbeschäftigt hatte. Der Großteil des Lohnes floss schwarz, die meisten Mitarbeiter bezogen zudem Arbeitslosengeld.

Der nächste Schritt zur Ausweitung der Ermittlungen ist eine noch weiterreichende Vernetzung mit anderen Strafverfolgungsbehörden und Sozialleistungen auszahlenden Stellen. Involviert sind bei solchen Ermittlungen neben BK und Landeskriminalämtern auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft oder die Finanzpolizei. Holzer will die Fahndung auch auf die Bezirksebene bringen und die Kriminalreferenten in den Stadt- und Bezirkspolizeikommanden verstärkt einbinden.

Knapp 2.000 Anzeigen wegen Sozialbetrugs in Wien

Die weitaus meisten Fälle flogen im Vorjahr in Wien auf. 1.995 Anzeigen betrafen Fälle in der Bundeshauptstadt. An zweiter Stelle folgte Tirol mit 370 vor Niederösterreich (364), Oberösterreich mit 337 und der Steiermark (306). Salzburg brachte es auf 139 Anzeigen, Kärnten auf 121 und Vorarlberg auf 112. Im Burgenland wurden 76 Anzeigen in dem Bereich erstattet.

Landet ein Sozialleistungsbetrug vor Gericht, dann wird meistens ein Betrugsdelikt, sehr oft in Verbindung mit einer Urkundenfälschung angeklagt. Nehammer nannte die Vorgangsweise der Täter "unsolidarisch und auch gegen das Gesetz, Leistungen zu beziehen, wenn man keine Berechtigung dazu hat". Mit dem Aufdecken dieser Fälle verhindere man weit höhere Schadenssummen, weil die Täter sonst einfach weiter machen würden.

"Bei den Tatverdächtigen ist eher wenig zu holen"

Andere Maßnahmen als bedingte oder unbedingte Haftstrafen - etwa die Wiedergutmachung des verursachten Schadens - greifen aber normalerweise nicht. "Bei den Tatverdächtigen ist eher wenig zu holen", räumte Holzer ein.

(APA/red)

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