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19-Jährige wegen Kindesmissbrauchs verurteilt

&copy APA Symbolfoto
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Eine 19-jährige Wienerin ist am Donnerstag wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen zu 27 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden - „vermittelte“ ihrem um 28 Jahre älteren Freund schulpflichtige Mädchen für Sex-Spiele.

Sie hatte ihren um fast 28 Jahre älteren Freund mit jüngeren Freundinnen bekannt gemacht, der mit diesen sexuelle Handlungen vornahm. Dabei ließ er sich von seiner Komplizin fotografieren, die sich an den perversen Sex-Spielen teilweise auch aktiv beteiligte. Das Urteil ist rechtskräftig.

Das Mädchen war erst 15, als sie den damals knapp 43-jährigen Mann kennen lernte. Er arbeitete als Kellner in einem Lokal, das sie hin und wieder besuchte. Man könne so gut mit ihm reden, schwärmte sie. Sie war ohne ihren Vater aufgewachsen. Dieser hatte die Familie vor ihrer Geburt verlassen.

“Lädiertes Selbstwertgefühl”

Die psychiatrische Sachverständige Sigrun Rossmanith stellte bei der Sonderschul-Absolventin eine gestörte Persönlichkeitsentwicklung, ein „lädiertes Selbstwertgefühl“ sowie „Tendenz zur Abhängigkeit durch Haltsuche“ fest. Soziale Reife sei zwar gegeben, die inzwischen 19-Jährige wirke aber „kindlich, mädchenhaft“.

Vorstrafen wegen Vergewaltigung Minderjähriger

Der inzwischen 47-jährige Mann – wegen Vergewaltigung minderjähriger Mädchen zwei Mal vorbestraft – nützte die sich ihm bietende Gelegenheit aus. Zunächst schlief er mit seiner zu Beginn noch schulpflichtigen Freundin. Dann ließ er sich von ihr vier Mädchen im Alter zwischen zwölf und 15 Jahren zuführen, mit denen er seinen eigenen Angaben zu Folge zum Teil „das volle Programm“ vornahm.

Dabei wurde einigen Opfern weisgemacht, seine Freundin hätte Schwierigkeiten mit der Russen-Mafia. Sie werde erst dann in Ruhe gelassen, wenn sie aufreizende Bilder von jungen Mädchen auftreibe. Die recht einfach strukturierten Kinder glaubten das und zogen sich aus. „Sie hat mir Leid getan“, erklärte später eine 13-Jährige.

Mann bekam acht Jahre Haft

Das ungleiche Paar war in dieser Sache bereits zu Jahresbeginn im Straflandesgericht verurteilt worden. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hob die Urteile allerdings aus formalen Gründen auf. Die Strafe des Mannes wurde um ein Jahr auf acht Jahre Haft plus Einweisung in eine Anstalt für gefährliche Rückfalltäter reduziert. Für die Mittäterin wurde eine neuerliche Verhandlung angeordnet.

“Nicht freiwillig mitgemacht”

„Es war sein Wunsch, dass es so gemacht wird. Ich hab’ nicht freiwillig mitgemacht! Aber das glaubt mir ja keiner“, erzählte die 19-Jährige nun im Grauen Haus. Im Übrigen verwies sie auf eine Therapie, die sie im Gefängnis in Anspruch nimmt, um ihr Leben in den Griff zu kriegen.

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