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18 Monate unbedingt für Attacke auf Ex-Freundin

Zu 18 Monaten unbedingter Haft ist am Dienstagabend im Landesgericht Ried ein 27-jähriger Mann nach einer Messer- und Würgeattacke auf seine Ex-Freundin verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.


Der Geschworenensenat sah keinen Mordversuch, wie die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten zur Last gelegt hatte, sondern lediglich die Delikte der Freiheitsberaubung, schweren Nötigung und Körperverletzung. Man glaubte dem Angeklagten, dass er die Tötungsabsicht bereits zu Beginn der Tat aufgegeben habe.

Der gebürtige Salzburger, der zuletzt in Braunau lebte, war offenbar über die Trennung von seiner Freundin im Herbst vergangenen Jahres nicht hinweggekommen. Am 24. November, etwa einen Monat nach dem Ende der Beziehung, holte er die Frau mit seinem Auto von der Arbeit ab. Er lockte sie unter einem Vorwand in den Wagen, verriegelte die Türen und setzte ihr ein Messer an. Er fügte ihr oberflächliche Schnittverletzungen am ganzen Körper zu, sie wehrte sich heftig gegen seine Attacken.

Dann fesselte der 27-Jährige seine Ex-Freundin mit Kabelbindern. Er brachte sie in seine Wohnung, warf sie dort auf das Bett, knebelte sie mit einem Socken und würgte sie. Schließlich rissen die Fesseln der Frau und sie konnte sich befreien. Er dürfte daraufhin zur Besinnung gekommen sein und bot ihr an, sie ins Spital zu fahren. Sie hielt aber lieber auf der Straße ein Auto an und ließ ihn stehen.

Vor Gericht gab der Angeklagte zu, die Tat geplant zu haben, anschließend habe er sich mit einer Überdosis Tabletten selbst töten wollen. Er sei unter dem Einfluss von Psychopharmaka gestanden, rechtfertigte er sich. Als seine Ex-Freundin neben ihm im Wagen gesessen sei, habe er die Tötungsabsicht aber bereits wieder aufgegeben, beteuerte er. Das Opfer widersprach dieser Darstellung vehement und berichtete, Todesangst ausgestanden zu haben.

Die Geschworenen sahen allerdings keinen Mordversuch und vertraten die Ansicht, dass der 27-Jährige freiwillig aufgegeben habe. Der Angeklagte nahm den Spruch, der einstimmig gefallen ist, erleichtert auf.

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