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18 Monate unbedingt für Wiener "Automarder"

Der "Automarder" bewvorzugte achtlos im Wageninneren liegen gelassene Wertgegenstände (Symbolfoto).
Der "Automarder" bewvorzugte achtlos im Wageninneren liegen gelassene Wertgegenstände (Symbolfoto). ©Bilderbox
Über Jahre hatte der Mann Autos aufgebrochen und Wertgegenstände gestohlen. Der Grund: Er wollte sich "rächen", weil sein eigener Pkw aufgebrochen worden war.

Ein 53 Jahre alter Wiener ist am Dienstag im Straflandesgericht wegen schweren Einbruchsdiebstahls zu 18 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Der Mann hatte in der Bundeshauptstadt über Jahre hinweg zahlreiche Autos aufgebrochen und die erbeuteten Wertgegenstände mit nach Hause genommen. Die Opfer ließen teilweise ihre Laptops in ihren Fahrzeugen liegen, was den Einbrecher ermunterte, die Autos zu knacken.

Finanzielle Motive waren es nicht, die den Angeklagten zum “Automarder” werden ließen: “Mir ist es eigentlich gut gegangen bei meiner Frau. Ich kann mich nicht beschweren. Wir haben alles gehabt.” Als jedoch eines Tages ein Unbekannter sein Auto aufbrach, kam er “auf die dumme Idee, dass ich das auch mach’. Der hat mir alles rausgenommen, das Radio, alles!” Er habe sich dafür “rächen wollen, kann man sagen”, führte der 53-Jährige ins Treffen.

Beim Einbrechen gefilmt

Die Beutestücke – Computer, Mobiltelefone, Kameras und Navigationsgeräte – hortete der Mann in seiner Wohnung. Als er Ende Mai festgenommen werden konnte, nachdem ihn eine in einer Garage angebrachte Überwachungskamera wiederholt beim Einbrechen gefilmt hatte, fanden die Ermittler im Zuge einer Hausdurchsuchung auch zahlreiche Parkscheine. “Ich tu Parkkarten sammeln”, erläuterte der Angeklagte.

Die Verhandlung hatte beachtlichen Unterhaltungswert. Der 53-Jährige beteuerte etwa wortreich, niemals Heckscheiben eingeschlagen zu haben: “Hinten schlag’ ich nix ein! Manchmal schlag ich vorn Scheiben ein, aber hinten sicher nicht. Das würd’ mir nicht einleuchten.” Schon gar nicht schlage er zwei Scheiben auf einmal ein: “Na, das mach ich nicht! Sicher nicht! Das bringt mir nix.” Völlig abwegig erschien ihm der Vorwurf, in einem Fall auch eine Schultasche aus einem Fahrzeug gestohlen zu haben: “Wozu sollt’ ich das tun? Ich geh doch nimmer zur Schul’!”

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der 53-Jährige meldete Strafberufung an, worauf auch die Staatsanwältin Rechtsmittel einlegte.

Landesgerichtsstraße 11, 1082 Wien, Austria

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