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18 Monate bedingt wegen NS-Wiederbetätigung und Verhetzung in OÖ

Tatsachengeständnis mildernd - Urteil nicht rechtskräftig.
Tatsachengeständnis mildernd - Urteil nicht rechtskräftig. ©Symbolbild/Bilderbox
Der 45-Jährige hatte zugegeben, einschlägige Lieder mit seinem Facebook-Account verlinkt sowie NS-Maßnahmen auf der Internetseite des Ansfeldener Bürgermeisters propagiert zu haben, leugnete aber einen Neonazi-Hintergrund.

Dennoch wertete Richter Klaus Peter Bittmann das Tatsachengeständnis des Angeklagten sowie dessen Unbescholtenheit als Milderungsgrund und setzte das Strafausmaß im unteren Bereich an. Bis zu zehn Jahre Haft drohen bei Verstoß gegen Paragraf 3g Verbotsgesetz. Staatsanwalt Stefan Weilguni gab keine Erklärung ab, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

(APA)

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