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17-Jährige tot: Sechs Monate Haft für Alkolenker

Zu sechs Monaten unbedingter Haft wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt ein 20 Jahre alter Kärntner verurteilt worden. Er hatte Anfang April mit zwei Promille Alkohol im Blut einen Verkehrsunfall verursacht, bei dem seine 17 Jahre alte Freundin, die als Beifahrerin neben ihm gesessen war, getötet wurde.


Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Der Spruch ist nicht rechtskräftig. “Es tut mir alles sehr leid. Ich wollte das nicht”, sagte der reumütig geständige 20-Jährige unter Tränen zur Richterin Michaela Sanin. Die Umstände des Unfalls auf der Waidischer Landesstraße nahe Zell-Pfarre (Bezirk Klagenfurt Land) waren unglücklich.

Zur Alkoholisierung des Lenkers kam laut Staatsanwältin Sandra Agnoli vermutlich überhöhte Geschwindigkeit. Das genaue Tempo konnte zwar nicht mehr festgestellt werden, jedoch war bei dem Auto der sechste Gang eingelegt. Bei einer Temperatur um den Gefrierpunkt war der Angeklagte mit Sommerreifen unterwegs gewesen. Das Mädchen war nicht angeschnallt. Agnoli hielt dem Angeklagten außerdem seine mangelnde Fahrpraxis vor.

Der Angeklagte selbst hatte bei dem Unfall eine Gehirnerschütterung erlitten. Mit dem Tod seiner Freundin kämpft der 20-Jährige noch heute, er ist deshalb auch in Therapie. Richterin Sanin sprach von einem “schicksalhaften” Tag. Der Angeklagte habe nichtsdestotrotz eine fahrlässige Handlungsweise an den Tag gelegt. Für die Höhe der Strafe sei in ihrer Entscheidung die starke Alkoholisierung ausschlaggebend gewesen, so Sanin.

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