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15-Jähriger wegen Mordes vor Gericht

Ein 15-Jähriger muss sich wegen des Mordes an seinem Onkel verantworten.
Ein 15-Jähriger muss sich wegen des Mordes an seinem Onkel verantworten. ©Bilderbox (Symbolbild)
Ein 15-jähriger Bursch soll zugestochen haben, als sein alkoholisierter Onkel in die elterliche Wohnung eindringen wollte. Nun muss er sich vor Gericht verantworten, obwohl Zweifel an seiner Schuld geht werden.
Hintergrund: Mord in Ottakring
Mordalarm: Bauchstich in Ottakring

Ein 15-jähriger Bub muss sich am 8. November wegen Mordes an seinem Onkel vor einem Wiener Schwurgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Wien bestätigte am Mittwoch auf APA-Anfrage einen Bericht in der aktuellen Ausgabe des Nachrichtenmagazins “News”. Den Prozess wird Richter Norbert Gerstberger leiten, im Fall eines Schuldspruchs drohen dem Schüler indischer Abstammung bis zu zehn Jahre Haft.

Laut Anklage soll der Bursch den 37-jährigen Kala B. getötet haben, indem er ihm in der Nacht zum 6. Februar 2010 im Vorzimmer der elterlichen Wohnung in der Hippgasse in Wien-Ottakring ein Messer in den Bauch stach. Der alkoholisierte, als Gewalttäter amtsbekannte Onkel soll mitten in der Nacht versucht haben, in die Wohnung einzudringen, aus der er wenige Stunden vorher wegen aggressiven Verhaltens weggewiesen worden war.

Leiche im Stiegenhaus

Der 15-Jährige soll vom Läuten der Türglocke aufgewacht sein, die Tür schlaftrunken einen Spalt geöffnet und sich bewaffnet haben, weil er den Mann am Betreten der Wohnung hindern wollte. Als dieser im Vorzimmer stand, soll der Neffe zugestochen haben.

Der tödlich verletzte Kala B. verließ noch die Wohnung, kam aber im Stiegenhaus zu Sturz. Am Morgen wurde von Hausbewohnern am Fuß der Treppe die Leiche entdeckt. Der 15-Jährige wanderte in U-Haft, nachdem er ein Geständnis abgelegt hatte, das er später widerrief: Er habe “in Panik” gestanden, weil er Angst hatte, seine – damals ebenfalls in der Wohnung befindliche – Mutter könnte verhaftet werden.

Anfangs Zweifel

Auch die Staatsanwaltschaft hatte anfänglich Zweifel, ob der Bub wirklich zugestochen hatte und das Verbrechen nicht deshalb auf sich nahm, weil er als Jugendlicher eine weit geringere Strafe zu erwarten hätte als der wahre Täter. Sachbeweise – darunter ein DNA-Gutachten – brachten die Anklagebehörde jedoch dazu, schließlich doch gegen den 15-Jährigen Anklage zu erheben.

Hippgasse 10, 1160 Wien, Austria

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