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15 Jahre für Vergewaltiger

SYMBOLFOTO &copy Bilderbox
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Wegen Vergewaltigung seiner damals 19 Jahre alten Wiener Chat-Bekanntschaft wurde der 47-jährige Hubert H. am Dienstagabend im Straflandesgericht zu 15 Jahren Haft verurteilt.

Das Schwurgericht (Sonja Höpler-Salat) wertete bei der Strafbemessung vier einschlägige Vorstrafen des Sex-Täters sowie seine heimtückische Vorgangsweise als besonders erschwerend.

Da von ihm laut Gerichtspsychiater ohne entsprechende Behandlung weiterhin eine besondere Gefahr ausgehen würde, wurde der Mann zudem in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Persönliches Treffen im Wienerwald

Der 47-Jährige hatte sein Opfer in einem Chat-Room kennen gelernt. Er verstand es, ihr Interesse zu wecken. Sie wollte ihn schließlich nicht nur virtuell, sondern auch persönlich treffen, und als er ihr einen Job als Kellnerin in Aussicht stellte, verabredete man sich für den 22. Juli 2003 in einem Kaffeehaus in Wien-Ottakring. Ein fataler Fehler: Hubert H. lockte die junge Frau in den Wienerwald und fiel dort über sie her.

Der Angeklagte war erst 16, als er sich zum ersten Mal an einem Mädchen verging. Weitere Verurteilungen folgten. Wegen seiner von psychiatrischen Sachverständigen bescheinigten Gefährlichkeit wurde er auch zwei Mal in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Er wurde jeweils als angeblich geheilt entlassen, zuletzt Ende November 1999.

Vorstellungsgespräch als Vorwand

Dass dem offenbar nicht so war, zeigte sich dreieinhalb Jahre später. Die 19-Jährige machte sich auf den Weg in die Thaliastraße, wo das angebliche „Vorstellungsgespräch“ stattfinden sollte. Hubert H. wollte in dem Lokal aber noch nicht über die Arbeit reden, sondern zunächst einen Spaziergang unternehmen. Er überredete die junge Frau, ihn in den Wald zu begleiten.

Opfer bewusstlos gewürgt

Dort soll er sein Opfer derart heftig gewürgt haben, dass sie das Bewusstsein verlor. Laut Anklage entkleidete er dann die wehrlose Frau und verging sich an ihr. Nachdem er sich befriedigt hatte, machte er sich davon und ließ sie achtlos liegen. Die 19-Jährige raffte ihre Kleider zusammen, begab sich ins nächste Spital, wo ihre tiefen Kratz- und Schürfwunden behandelt wurden, und erstattete noch am selben Abend Anzeige.

Da sie vorübergehend das Bewusstsein verloren hatte, konnte sie zunächst keine konkreten Angaben über das Geschehene machen. Nach einiger Zeit kehrten jedoch ihre Erinnerungen zurück, sie lieferte immer präzisere Angaben, die schließlich zur Festnahme von Hubert H. führten. Dieser wurde auch von einem DNA-Gutachten belastet – der dringend Tatverdächtige hatte am Tatort Spermaspuren hinterlassen.

Kein Schuldeingeständnis

Vor Gericht zeigte er sich allerdings nicht geständig. Die Frau habe „freiwillig mitgemacht“, erklärte er. Mit dem Fall mussten sich Geschworene befassen, weil das inzwischen 21 Jahre alte Opfer die Tat psychisch nicht verkraftet hat. Sie leidet unter einem so genannten posttraumatischen Belastungssyndrom, das laut Gutachten einer schweren Körperverletzung gleichzusetzen ist.

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