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14-jährige in Wiener Park vergewaltigt

Wegen Vergewaltigung sind am Mittwoch zwei 15-Jährige und ein 16 Jahre alter Bursch im Wiener Straflandesgericht zur Verantwortung gezogen worden. Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Die Halbwüchsigen waren in einem Park über eine 14-Jährige hergefallen und hatten sie zu geschlechtlichen Handlungen gezwungen, indem sie auf sie einschlugen und das Mädchen an den Haaren rissen.

Die Verhandlung ging aus Gründen des Opferschutzes großteils unter Ausschluss der Öffentlichkeit über die Bühne. Die Angeklagten bekannten sich grundsätzlich schuldig. Ihr Rechtsvertreter merkte jedoch an: “Sie hat nicht geschrien.” Die Jugendlichen – einer von ihnen besucht noch die Hauptschule, die beiden anderen absolvieren eine Lehre – hätten das damals “falsch interpretiert” und irrtümlich geglaubt, die 14-Jährige wäre mit allem einverstanden. Die zweimonatige U-Haft und die eingehenden Angaben des im Vorverfahren vernommenen Opfers, das sich damit die persönliche Anwesenheit bei der Verhandlung ersparte, hätten sie nunmehr eines Besseren belehrt.

Das Mädchen war von einem Freund der Angeklagten, mit dem sie seit längerem recht gut bekannt ist, am 5. Jänner 2009 angerufen und um ein Treffen am Nachmittag gebeten worden. Der 17-Jährige hatte seinen jüngeren Freunden von der Schülerin erzählt und ihnen weisgemacht, er habe mit ihr “schon etwas gehabt”. Von ihr könne man “alles haben”, prahlte der 17-Jährige. Er werde sie ihnen vorstellen.

Als die 14-Jährige mit ihrem Hund im Park erschien, zeigte der 17-Jährige den Freunden noch die Stelle, wo es vorgeblich zwischen ihr und ihm “gefunkt” hatte. Dann entfernte er sich. Was dann geschah, will er erst nach der Festnahme seiner Kumpel erfahren haben.

Nun fand er sich neben dem Trio auf der Anklagebank wieder – wegen Bestimmung zur Vergewaltigung. Dieser Vorwurf wurde von seinem Rechtsbeistand zurückgewiesen: “Er hat sexuelle Fantasien gefördert. Aber er hat keinesfalls dazu angestiftet, dass sie gegen den Willen des Mädchens etwas machen.”

Das Gericht schloss sich dieser Ansicht an. Der 17-Jährige wurde freigesprochen. Der 16-Jährige und einer der beiden 15-Jährigen erhielten demgegenüber im Sinn der Anklage je ein Jahr Haft, davon drei Monate unbedingt. Der zweite 15-Jährige, der sich an dem Verbrechen eher untergeordnet beteiligt hatte, bekam neun Monate, davon zwei unbedingt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

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