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14-jähriger U-Häftling vergewaltigt: Prammer kritisiert Reaktion von Karl

Barbara Prammer kritisierte Beatrix Karl
Barbara Prammer kritisierte Beatrix Karl ©APA
Massive Kritik an den Äußerungen von Justizministerin Beatrix Karl in Zusammenhang mit der Vergewaltigung eines 14-jährigen U-Häftlings in der Justizanstalt Josefstadt hat am Montag Nationalratspräsidentin Barbara Prammer (SPÖ) geübt. Die Reaktion Karls sei "sehr merkwürdig" und "unangemessen" gewesen.
Massive Kritik an Karl
Strafverfahren nicht eingestellt
Justizministerin gibt Fehler zu
Einschlusszeiten "unzumutbar"
Alternativen zur Jugend-Haft?
Reaktionen auf die Vorfälle
14-Jähriger vergewaltigt

Dass Karl ihre Worte nicht sehr glücklich gewählt habe, “da ist fast die ganze Republik einig”, sagte Prammer vor Journalisten über die Justizministerin.

Prammers Kritik an Beatrix Karl

Karls öffentliche Reaktion wertete Prammer als “sehr merkwürdig”, die Wortwahl als “unglaublich” und “unangemessen”. Sie hoffe aber, dass der Fall nach der “ganzen Latte an Fehlern” auch Gutes bringe, nämlich Veränderungen und Verbesserungen im System.

Häftling missbraucht: Chronologie der Ereignisse

Der 14-jährige Bursch, der in der Justizanstalt Wien-Josefstadt von drei älteren Jugendlichen missbraucht wurde, hatte mit diesen fünf Tage in der Zelle verbracht, bis es zu den gewalttätigen Übergriffen kam. Im Folgenden eine Chronologie über die zeitlichen Abläufe.Wien. 29. April: Der 14-Jährige wird mit zwei älteren Komplizen und einem noch nicht 14 Jahre alten und daher strafunmündigen Burschen festgenommen, nachdem das Quartett versucht hat, in Wien einem älteren Mann auf der Straße mit zwei gezückten Messern Wertgegenstände wegzunehmen.

2. Mai: Nach einer Einvernahme, in welcher der Bursch auf die Haft- und Rechtsschutzrichterin keinen nachhaltig geistig beeinträchtigten Eindruck macht, verhängt das Wiener Straflandesgericht über den 14-Jährigen die U-Haft. Als Haftgrund wird Tatbegehungsgefahr angenommen.

6. Mai: Der 14-Jährige wird in der Zelle von seinen 17 Jahre alten Zellenkameraden misshandelt und mit einem Besenstiel vergewaltigt. Er meldet am nächsten Tag den Vorfall, die Verdächtigen werden umgehend – teilweise sogar in andere Justizanstalten – verlegt. Der 14-Jährige bleibt in Haft.

14-Jähriger wird enthaftet

14. Mai: Um 12.00 Uhr trifft bei der Staatsanwaltschaft ein Bericht der Jugendgerichtshilfe ein, in dem von einer verminderten geistigen Reife des 14-Jährigen die Rede ist und die Vermutung geäußert wird, dieser könnte noch nicht reif genug sein, um das Unrecht seiner Tat einzusehen. Damit wäre gemäß § 4 Absatz 2 Ziffer 1 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Strafbarkeit gegeben.

Noch am selben Tag bringt die Staatsanwaltschaft gegen den Burschen und die zwei strafmündigen mutmaßlichen Komplizen eine Anklage wegen versuchten schweren Raubes ein. Die Staatsanwaltschaft weiß zu diesem Zeitpunkt von der Vergewaltigung, die der 14-Jährige erlitten hat und die bei der Anklagebehörde zur Anzeige gebracht wurde.

15. Mai: Die Raub-Anklage fällt in der Jugendabteilung des Straflandesgerichts an. Der Akt wird der Jugendrichterin Daniela Zwangsleitner zugeteilt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft bestellt die Richterin eine psychiatrische Sachverständige, um den Geisteszustand des 15-Jährigen abklären zu lassen.

10. Juni: Die Gutachterin Gabriele Wörgötter teilt der Justiz per Mail mit, dass sie die Einschätzung der Jugendgerichtshilfe teilt. Darauf wird der Jugendliche von der Richterin unverzüglich mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft enthaftet. Er kommt bei einer betreuten Wohngemeinschaft unter.

Fall wird publik gemacht

25. Juni: Die Wochenzeitung “Falter” macht den Fall publik, nachdem die Wiener Jugendrichterin Beate Matschnig bei einer nicht medienöffentlichen Enquete von der Vergewaltigung berichtet hat.

28. Juni: Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) räumt Fehler der Justiz ein und stellt im Rahmen einer Pressekonferenz fest: “Aus heutiger Sicht hätte man das Opfer nicht in diese Zelle sperren dürfen.” Die Staatsanwaltschaft hält trotz Zweifeln an dessen Schuldfähigkeit vorerst weiter an der Anklage gegen den 14-Jährigen fest. Die Verhandlung soll am 22. Juli stattfinden.

(apa/red)

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