Der ehemalige U-Häftling wird sich aus gesundheitlichen Gründen erst zu einem späteren Zeitpunkt wegen Raubes vor einem Schöffensenat (Vorsitz: Daniela Zwangsleitner) zu verantworten haben. Das gab Gerichtssprecherin Christina Salzborn bekannt.
14-Jähriger versuchte Handy-Raub
Der 14-Jährige soll Ende April gemeinsam mit zwei älteren Jugendlichen und einem noch strafunmündigen Burschen auf offener Straße versucht haben, einem älteren Mann das Mobiltelefon abzunehmen, wobei sich die Täter vermummt hatten und den Ermittlungen zufolge zwei gezückte Messer im Spiel waren. Zudem soll das Quartett bereits einen weiteren Raub geplant gehabt haben.
Die drei strafmündigen Burschen – die Altersgrenze ist ab Vollendung des 14. Lebensjahres gegeben – wanderten daraufhin in U-Haft. Nur ein paar Tage später – in der Nacht auf den 7. Mai – wurde der U-Häftling dort missbraucht.
Ex-Häftling ist nicht gesund
Die Verhandlung wegen des gescheiterten Straßenraubes – der als Opfer auserkorene Mann hatte sich zur Wehr gesetzt – wird nun ohne den 14-Jährigen stattfinden. Vor Gericht werden sich vorerst nur seine zwei älteren mutmaßlichen Komplizen zu verantworten haben. Grund: Die psychosoziale Prozessbegleitung des Burschen hat das Straflandesgericht davon in Kenntnis gesetzt, “dass eine Teilnahme aus gesundheitlichen Gründen derzeit nicht zumutbar wäre”, berichtete Gerichtssprecherin Salzborn.
Der 14-Jährige, der seit seiner Enthaftung und der erlittenen Übergriffe in einer betreuten Wohngemeinschaft lebt, befindet sich außerdem derzeit im Ausland, wobei dafür therapeutische Umstände maßgeblich sein sollen. Ihm konnte die gegen ihn gerichtete Raub-Anklage noch gar nicht zugestellt werden, so dass eine angemessene Vorbereitungszeit auf die Verhandlung nicht gegeben gewesen wäre.
Gutachten: Verzögerte geistige Reife
Wann der Bursch vor Gericht muss, dem von einem psychiatrischen Gutachten eine verzögerte geistige Reife bescheinigt wird, steht noch nicht fest. Obwohl aufgrund des Gutachtens fraglich ist, ob überhaupt Strafbarkeit gegeben ist, weil der 14-Jährige gemäß einer Bestimmung im Jugendgerichtsgesetz (JGG) womöglich gar nicht in der Lage war, das Unrecht seiner Tat einzusehen, beharren die Staatsanwaltschaft Wien und die ihr übergeordneten Behörden auf der eingebrachten Anklageschrift.
Jugendstrafvollzug: Diskussion entbrannte
Das Schicksal des in staatlicher Gewahrsam missbrauchten 14-Jährigen hatte eine hitzige Diskussion um den Jugendstrafvollzug in Gang gesetzt. Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP), die dabei eine nicht immer glückliche Figur machte, hat in diesem Zusammenhang ein 25 Punkte umfassendes Maßnahmenpaket geschnürt, das Verbesserungen bringen soll. Unter anderem soll eine Task Force möglichst rasch Alternativen zur U-Haft für unter 18-Jährige entwickeln.
(apa/red)