Beim Prozessauftakt im April waren Zweifel an der Verhandlungsfähigkeit des Jugendlichen aufgetaucht. Der Bursch hatte die – damals ebenfalls unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführte – Gerichtsverhandlung so gestört, dass diese schließlich abgebrochen werden musste.
Prozess um Raub wurde fortgesetzt
Die psychiatrische Sachverständige Gabriele Wörgötter kam nun in ihrer Expertise zum Schluss, dass das auffällige Verhalten, das der Angeklagte an den Tag gelegt hatte, nicht auf eine psychische Erkrankung zurückzuführen ist. Vielmehr entspreche dieses “einer szenisch-demonstrativen und durchaus zweckgerichteten Verhaltensweise, die sich der minderjährige Angeklagte mittlerweile angeeignet hat, um belastenden Situationen zu entkommen”.
Die Anwältin des nunmehr 15-jährigen Burschen brachte gleich zu Beginn der Verhandlung einen Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit ein. Es gehe ihm besser, aber es sei nicht zu erwarten, vor dem zahlreich erschienenen Publikum eine “verwertbare Aussage zu bekommen”. Der junge Mann erschien auch erst nach dem Ausschluss des Publikums völlig vermummt vor Gericht.
Damals 14-Jähriger in Haft vergewaltigt
Der Fall hatte eine heftige Diskussion rund um den Jugendstrafvollzug ausgelöst. Der Bursche war nach einem versuchten Raub im April 2013 festgenommen worden. Der damals 14-Jährige soll mit zwei älteren Jugendlichen und einem noch strafunmündigen Burschen auf offener Straße versucht haben, einem älteren Mann das Mobiltelefon abzunehmen. Die drei strafmündigen Burschen – die Altersgrenze ist ab Vollendung des 14. Lebensjahres gegeben – wanderten daraufhin in U-Haft. Nur ein paar Tage später wurde der 14-Jährige dort missbraucht