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14-Jährige in Wien-Favoriten getötet: Zweiter Verteidiger zog sich nun zurück

"Unüberbrückbare Differenzen": Nach dem Tod einer 14-Jährigen, die von ihrem 18-jährigen Bruder erstochen worden sein soll, hat sich nun ein weiterer Rechtsvertreter zurückgezogen.
14-Jährige getötet
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Der Jurist Manfred Arbacher-Stöger (Kanzlei Farid Rifaat) teilte am Mittwoch mit, er steige aus der Rechtsvertretung des 18-Jährigen aus. Grund sind demnach unüberbrückbare Differenzen mit dem Mandanten. Bereits am Wochenende war bekannt geworden, dass die Rechtsanwältin Astrid Wagner den Fall nicht weiter betreut. Damit bliebe nun noch Philipp Winkler von der Kanzlei Rudolf Mayer, allerdings sei bisher keine Vollmacht gestellt worden.

18-jähriger Bruder hat derzeit keinen Verteidiger

Der 18-Jährige wolle zwar, dass Winkler die Vertretung übernehme. Von der Familie habe sich bisher aber niemand gemeldet, daher wurde bisher keine Vollmacht gestellt, sagte Winkler am Mittwoch zur APA. Damit gibt es derzeit keinen Wahlverteidiger des 18-Jährigen. Wenn das so bleibt, muss ein Pflichtvertreter bestellt werden.

Der 18-jährige Afghane soll am Montag vor einer Woche in Wien-Favoriten seine 14 Jahre alte Schwester erstochen haben. Laut Arbacher-Stöger sei die Tat nicht geplant gewesen, “mein Mandant war selbst total entsetzt von dieser Eskalation des Streits”.

14-Jährige in Wien-Favoriten erstochen

Bisher verantwortete sich der 18-Jährige dahin gehend, dass er seine Schwester zufällig traf, ihr nachrief und sie in ein Gespräch verwickelte. Dabei forderte er sie auf, aus dem Krisenzentrum nach Hause zurückzukehren, weil die Eltern so viel wegen ihr weinen würden. Die 14-Jährige habe dies abgelehnt und soll ihrem Bruder nach dessen Angaben einen Stoß versetzt haben, um das Gespräch zu beenden. Danach soll er zugestochen haben.

Vater im Visier der Ermittler

Unterdessen ist der Vater der 14-Jährigen immer mehr ins Visier der Ermittler geraten. Laut Medienberichten gibt es Bilder aus Überwachungskameras, wonach der Mann vor der Bluttat in einer U-Bahnstation den Motorradhelm womöglich mit dem Handy seines Sohnes abgeholt habe, was den Schluss möglich mache, dass dieser vom Vorhaben seines Sohnes zumindest gewusst habe. Der 18-Jährige habe seinen Vater demnach allerdings entlastet. Dieser habe den abgelegten Helm öfters in einer U-Bahnstation abgeholt.

(apa/red)

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