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12% weniger Einbürgerungen

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Das neue Staatsbürgerschaftsgesetz zeigt die wohl erwünschte Wirkung. Die Zahl der Einbürgerungen im ersten Halbjahr 2006 ist im Vergleich zum Vorjahr um rund zwölf Prozent gesunken.

Für das zweite Quartal 2006 weist die Statistik Austria sogar ein Minus von 40 Prozent aus. Vor In-Kraft-Treten der neuen verschärften Regelungen am 23. März war die Zahl der Einbürgerungen noch stark gestiegen. Das Plus von rund 20 Prozent von Jänner bis März und das Minus danach ergaben in Summe einen Rückgang der Einbürgerungen im ersten Halbjahr 2006 von 11,7 Prozent.

Insgesamt erhielten von Jänner bis Juni 16.790 Personen die österreichische Staatsbürgerschaft. Im Bundesländervergleich gab es nur in Oberösterreich mit plus 3,5 Prozent mehr Neo-Österreicher als 2005. In allen übrigen Bundesländern ist die Zahl der Einbürgerungen zurückgegangen. Der stärkste Rückgang wurde mit einem Minus von 417 Personen oder 35,5 Prozent in Vorarlberg registriert, gefolgt von der Steiermark (-23,4 Prozent, 1.604) sowie dem Burgenland (-22,9 Prozent, 280), Tirol (-21,8 Prozent, 1.206) und Salzburg (-15,4 Prozent, 889). Einzig in Wien (-11,6 Prozent, 5.751), Kärnten (-8,1 Prozent, 792) und in Niederösterreich (-5,2 Prozent, 2.331) waren die Rückgänge unterdurchschnittlich.

Der vornehmliche Grund für die Einbürgerung war eine Erstreckung der Staatsbürgerschaft auf Kinder bzw. Ehegatten (7.041). Insgesamt 4.680 Personen – um 20 Prozent weniger als im Vorjahr – bekamen wegen eines mindestens zehnjährigen Wohnsitzes in Österreich die Staatsbürgerschaft verliehen. Einen Anstieg von 26,2 Prozent gab es hingegen bei Staatsbürgerschaftsverleihungen bei mindestens vier- bzw. sechsjährigem Wohnsitz aus besonders berücksichtigungswürdigem Grund (925).

Unter den insgesamt 114 Herkunftsländern war laut Statistik Austria die Türkei mit 4.153 Eingebürgerten absoluter Spitzenreiter. Aus Serbien und Montenegro kamen 3.270, aus Bosnien und Herzegowina 3.061 und aus Kroatien 1.470 Neo-Österreicher.

Wesentlichster Punkt des neuen Staatsbürgerschaftsrechts ist die Vereinheitlichung der Ausnahmen für eine vorzeitige Einbürgerung. Frühestens kann der Pass künftig nach sechs Jahren ausgestellt werden. Bisher betrug die Frist je nach Personengruppe zwischen null und fünf Jahren.

Kritik bei Grünen, Freude beim BZÖ

Die Grünen haben auf den starken Rückgang der Einbürgerungen als Folge des neuen restriktiven Staatsbürgerschaftsgesetzes mit Kritik reagiert. Das neue Gesetz sei „ein regelrechtes Staatsbürgerschafts-Verhinderungsgesetz“, kritisiert Menschenrechtssprecherin Terezija Stoisits. Die zurückgehenden Einbürgerungen von Kindern und Ehepartnern würden „Integration und Chancengleichheit für Familien“ verhindern und „ein bezeichnendes Licht auf die angebliche Familienpartei ÖVP“ werfen, meint Stoisits.

BZÖ-Sprecher Uwe Scheuch verbuchte die Statistik als „großen Erfolg“. Sie zeige, „dass unsere konsequente Ausländerpolitik Wirkung zeigt“. Bei einer Regierungsbeteiligung des BZÖ soll es „weitere Verschärfungen“ geben, verspricht Scheuch.

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