Dies ergaben am Dienstag, Recherchen der APA. Dabei war auch bereits das Überlassen und Injizieren des Suchtgifts Prozessgegenstand. Richter Stefan Erdei entschied allerdings, dieses Faktum sei noch nicht spruchreif. Es wird daher zu einem späteren Zeitpunkt nachverhandelt.
Die 20-Jährige wurde vorerst wegen zahlreicher kleinerer Ladendiebstähle, die vom Gericht als Beschaffungskriminalität eingestuft wurden, zu vier Monaten auf Bewährung verurteilt. Außerdem wurde der schwer Drogensüchtigen die Weisung erteilt, sich einer Therapie zu unterziehen.
Dass sie dem Zwölfjährigen nach derzeitigem Stand der Ermittlungen in zwei Anläufen einen Schuss gesetzt hatte, wurde im Strafantrag als Vergehen nach dem Suchtmittelgesetz – die so genannte Weitergabe von Drogen – und fahrlässige schwere Körperverletzung qualifiziert. Ohne medizinisches Gutachten sah sich der Richter jedoch außer Stande, diesen Komplex zu verhandeln. Er wurde daher mit Einverständnis der Anklagebehörde zur Beiziehung eines Gerichtsmediziners ausgeschieden.
Ohne Sachverständigen ist die Frage allfälliger Verletzungsfolgen und ihrer Schwere nicht zu klären, betonte Erdei im Gespräch mit der APA. Wann dieser Anklagepunkt nachverhandelt wird, ist derzeit nicht absehbar. Der Termin hängt davon ab, wie rasch das Gutachten der Gerichtsmedizin kommt, stellte der Richter fest.