Zu Mariä Empfängnis haben Geschäfte zwar offen, die Kurzparkzonen sind jedoch an gesetzlichen Feiertagen außer Kraft. Ausnahmen sind Bahnhofs- und Spitalsbereiche und die Parkzone rund um die Stadthalle. In diesen Bereichen gelten natürlich auch am 8. Dezember die jeweils beschilderten Parkregelungen, erinnern die ÖAMTC-Experten.
ÖAMTC: Achtung Anrainerparkplätze
In den Bezirken 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8, 9 und 12 gibt es laut ÖAMTC zusätzlich zu den Kurzparkzonen Anrainerparkplätze. Diese dürfen ausnahmslos 24 Stunden pro Tag sieben Tage die Woche nur von Anrainern mit entsprechendem Parkpickerl sowie von Behinderten mit Ausweis benützt werden. Also auch nicht von Motorrädern und Mopeds! Kosten 36 Euro.
Falschparker müssen sich in Acht nehmen. Sollte das Auto nämlich widerrechtlich abgestellt werden, wird dieses abgeschleppt und Kosten von bis zu 400 Euro könne entstehen.