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Messerattacke nach sexueller Belästigung: Prozess wegen versuchten Mordes startet

Ein 20-Jähriger muss sich wegen versuchten Mordes vor Gericht verantworten.
Ein 20-Jähriger muss sich wegen versuchten Mordes vor Gericht verantworten. ©APA (Sujet)
Am Dienstag muss sich jener 20-Jährige vor Gericht verantworten, der im August 2017 einen 29-jährigen Marokkaner niedergestochen hatte, weil ihn dieser sexuell bedrängt haben soll.
WEGA-Einsatz nach Messerattacke

Ein 20-jähriger, aus Peru stammender Mann muss sich am Dienstag wegen versuchten Mordes vor Geschworenen am Landesgericht verantworten. Er hatte am 20. August 2017 in Wien-Favoriten einen 29-jährigen Marokkaner niedergestochen, weil ihn dieser sexuell bedrängt haben soll. Der Angeklagte behauptet, er habe angesichts dessen Avancen in Notwehr zu einem Küchenmesser gegriffen.

Prozess um Messerattacke in Wien startet

Das Opfer stellte die Geschichte ganz anders dar. Weil er dem 20-Jährigen kein Geld und keine Drogen geben wollte, hätte der Peruaner zunächst auf ihn eingeschlagen und dann eingestochen.

Die beiden Männer lernten sich Anfang August 2017 auf der Straße von Favoriten kennen, als der Jüngere den 30-Jährigen um Zigaretten anschnorrten. Dabei kamen die beiden ins Gespräch und kamen drauf, dass sie in unmittelbarer Nachbarschaft wohnten. Sie tauschten Telefonnummern aus, um irgendwann einmal gemeinsam in die Disco zu gehen. Einige Tage später trafen sich die beiden in der Wohnung des 30-jährigen Marokkaners, um einen Joint zu rauchen, wie der 20-Jährige dem Schwurgericht (Vorsitz: Norbert Gerstberger) berichtete. Im Zuge dessen borgte sich der Peruaner zehn Euro von seinem neu gewonnenen Freund.

Wegen angeblicher sexueller Avancen zugestochen

Zwei Wochen später kam der junge Mann erneut in die Wohnung, um sich spät nachts von seinem Freund Drogen zu beschaffen, wie er vor Richter Gerstberger unumwunden zugab. Der 30-Jährige sei auf den Deal jedoch nicht eingegangen, sondern zudringlich geworden. “Er hat mir nur noch Komplimente gemacht und gesagt, dass ich hübsch bin. Da hab ich mich verarscht gefühlt. Ich fand das eklig”, sagte der 20-Jährige, denn der Marokkaner habe bereits beim ersten Treffen erzählt, dass er homosexuell sei. Als er daraufhin die Wohnung verlassen wollte, hätte sich der 30-Jährige in die Tür gestellt und ihn nicht rausgelassen. Plötzlich hätte er ein Küchenmesser gezogen, vor sein Gesicht gehalten und mit der anderen Hand dem jungen Mann auf Gesäß und Geschlechtsteil gegriffen. Mit Mühe entriss er dem Marokkaner die Waffe, stach in Notwehr auf ihn ein und flüchtete aus der Wohnung.

Ganz anders schilderte das Opfer die Geschehnisse. Er berichtete, dass der 20-Jährige kurz nach Mitternacht bei ihm in der Wohnung auftauchte und nach Drogen und Geld verlangte. Da er gesehen hatte, dass der Marokkaner beim ersten Besuch weit mehr Banknoten in der Brieftasche hatte, soll er in räuberischer Absicht zugestochen haben, was dem 20-Jährigen auch eine Anklage wegen versuchten schweren Raubes einbrachte. “Er schien mir nicht normal”, sagte der 30-Jährige über seinen späten Besuch. Er habe zunächst einen heftigen Schlag auf den Kopf gespürt. “Es fühlte sich wie ein Stromschlag an.” Dann habe er gemerkt, dass er am ganzen Körper blute, sagte er unter Tränen.

Herzbeutel und Lunge verletzt: Lebensgefahr

Der 30-Jährige wurde lebensgefährlich verletzt. Der Mann schleppte sich noch aus seiner Wohnung und brach dann am Gehsteig zusammen. Aufmerksame Passanten verständigten die Einsatzkräfte und retteten dem Mann damit das Leben.

Durch die Schnitt- und Stichverletzungen wurden der Herzbeutel und die Lunge getroffen. Das Messer mit der 15 Zentimeter langen Klinge verletzte auch Nerven am linken Arm, sodass der Marokkaner ihn nicht mehr ganz heben und seinen Job nicht mehr ausüben kann. Schluchzend zeigte er den Geschworenen seine Narben am Kopf, Brust, Rücken und Arm. Der 30-Jährige leidet seitdem auch unter Angststörungen. Er schloss sich dem Verfahren als Privatbeteiligter an und verlangte 15.000 Euro Schmerzengeld.

Dass er dem Peruaner Avancen gemacht oder ihn gar bedrängt habe, bestritt der Mann. Auf die Frage von Richter Gerstberger, ob er homosexuelle Neigungen habe, meinte der Mann: “Ich bin doch verheiratet.” Seine Frau sei Slowakin, doch aufgrund von Schwierigkeiten lebten die beiden zur Zeit getrennt. Er habe weder Drogen besessen noch welche konsumiert, betonte der Marokkaner.

Angeklagter soll an psychischer Erkrankung leiden

Der Angeklagte, anwaltlich vertreten von Ernst Schillhammer, soll an einer psychischen Erkrankung leiden und seit 2014 mehrfach stationär in einem Spital aufgenommen worden sein. Eine ständige Behandlung soll er abgelehnt haben. Ein von der Justiz eingeholtes psychiatrisches Gutachten stuft den 20-Jährigen als zurechnungsfähig und damit schuldfähig ein.

Angeklagter zurechnungsfähig

Der wegen Mordversuchs Angeklagte war zum Zeitpunkt der Tat zurechnungsfähig, sagte der psychiatrische Sachverständige Peter Hofmann. Allerdings leide er unter einer Borderline-Störung, die starke Schwankungen in emotionaler Hinsicht mit sich führten. Der junge Mann neigte zur Selbstaggression, indem er seine Haut ritzte, jedoch hege er keine explosive Aggression gegen andere, betonte Hoffmann. Er war zwar mehrmals wegen Depressionen und Selbstmordversuchen stationär in einem Krankenhaus, führte jedoch die psychotherapeutische Behandlung nicht fort. Es gibt für den Sachverständigen keine Anhaltspunkte, den 20-Jährigen in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher einzuweisen.

Eine Verletzung rührte vom Stich her

Gerichtsmediziner Christian Reiter hat beim Opfer zehn bis elf Verletzungen festgestellt. Dabei handelte es sich hauptsächlich um Schnittverletzungen, wobei eine davon den Radialisnerv am linken Oberarm durchtrennt hat, sodass der 30-Jährige nun eine sogenannte Fallhand hat. Seine Arbeit in der Gastronomie wird er damit nicht weiter nachgehen können. Das Risiko sei sehr groß, dass hier Lähmungen zurückbleiben, führte Reiter aus.

Lediglich eine Verletzung rührte von einem Stich her. Die Klinge des Küchenmessers drang laut Reiter fünf bis zehn Zentimeter tief ein. Dabei wurde der Herzbeutel beschädigt. Der Gerichtsmediziner maß die Länge der Klinge noch einmal nach. Demnach war sie nicht 15, sondern 19,5 Zentimeter lang, da ein Teil des Griffs abgebrochen war. “Somit hätte er doppelt so tief einstechen können”, sagte der Sachverständige. Der Beschuldigte, der selbst an der Hand eine Schnittwunde erlitt, dürfte das Messer wie einen Säbel geführt haben.

Die Geschworenen werden sich am späten Nachmittag zur Beratung zurückziehen. Mit einem Urteil ist somit erst am Abend zu rechnen.

(APA/Red)

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