AA

Mit bis zu 160 km/h: Führerscheinloser Drogenlenker liefert sich Verfolgungsjagd mit Wiener Polizei

Das Auto des führerscheinlosen Suchtmittellenkers, der sich eine riskante Verfolgungsjagd mit der Wiener Polizei lieferte.
Das Auto des führerscheinlosen Suchtmittellenkers, der sich eine riskante Verfolgungsjagd mit der Wiener Polizei lieferte. ©LPD Wien
In der Nacht auf Freitag versuchte die Wiener Polizei einen Autolenker anzuhalten, der durch die Fußgängerzone der Mariahilfer Straße fuhr. Daraufhin lieferte sich dieser eine rasante Verfolgungsjagd mit bis zu 160km/h durch mehrere Bezirke, bei der eine Gruppe von 15-20 Fußgängern massiv gefährdet wurde. Wie sich später herausstellte, besitzt der Mann keinen Führerschein und stand unter dem Einfluss von Suchtmitteln.

Gegen 1 Uhr versuchte die Polizei den Autolenker anzuhalten, nachdem er durch die Fußgängerzone der Mariahilfer Straße gefahren war. Jedoch beschleunigte der Mann und entzog sich mehreren weiteren Anhalteversuchen. Nach einer riskanten Verfolgungsjagd mit der Polizei durch die Wiener Bezirke Neubau, Mariahilf, Josefstadt, Innere Stadt, Leopoldstadt und Donaustadt, bei der das Auto auf der Reichsbrücke eine Geschwindigkeit von rund 160 km/h erreichte, stiegen der Lenker und sein Beifahrer auf einem Parkplatz eines Möbelhauses in Wien-Donaustadt aus dem beschädigten Fahrzeug und versuchten zu flüchten. Der 30-jährige Lenker und sein 47-jähriger Beifahrer konnten jedoch noch vor Ort festgenommen werden.

Sie gaben zu, während der Fahrt eine Gruppe von 15-20 Fußgängern massiv gefährdet zu haben (die Passanten waren in der Fußgängerzone der Heinestraße beim Praterstern unterwegs und konnten sich mit einem Sprung zur Seite retten), dass der Lenker, ein Österreicher, keinen Führerschein besitzt und beide unter dem Einfluss von Suchtmitteln standen. Der 30-Jährige hatte Kokain konsumiert.

(Red.)

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Mit bis zu 160 km/h: Führerscheinloser Drogenlenker liefert sich Verfolgungsjagd mit Wiener Polizei
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen