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Fahrräder auf Wiener U-Bahngleise geworfen: U4 über eine Stunde unterbrochen

Leihfahrräder auf Gleise der Wiener U-Bahnlinie U4 geworfen: Unterbrechung.
Leihfahrräder auf Gleise der Wiener U-Bahnlinie U4 geworfen: Unterbrechung. ©Wiener Linien/Johannes Zinner
In der Nacht auf Sonntag warfen Unbekannte zwei Leihfarräder im Bereich der Pilgramgasse auf die Gleise der Wiener U-Bahnlinie U4. Der Zug erfasste die Räder und musste eine Notbremsung einleiten, die Insassen wurden evakuiert.
oBike auf Gleise geworfen

Verletzt wurde bei der Notbremsung der U4 in Wien-Margarten niemand, die Wiener U-Bahnlinie war allerdings über eine Stunde unterbrochen.

U4-Station Pilgramgasse: Leihfarräder auf Gleise geworfen

Den gefährlichen Zwischenfall verursachten die Unbekannten gegen 23.00 Uhr. Sie warfen die beiden “Ofo”-Bikes von der Wientalterrasse. Der Zug war zwischen Margaretengürtel und Pilgramgasse in Richtung Heiligenstadt unterwegs. Er überfuhr die Räder. Die Fahrgäste wurden evakuiert und zur Station Pilgramgasse gelotst, Mitarbeiter der Wiener Linien, Feuerwehrmänner und Polizisten waren im Einsatz.

Die Exekutive ermittelt wegen vorsätzliche Gemeingefährdung. Eventuelle Zeugen der Tat werden gebeten, sich bei der nächsten Polizeidienststelle zu melden.

Fahrräder auf U-Bahngleise geworfen: Nicht der erste Vorfall in Wien

Es war nicht das erste Mal, dass Leihfahrräder auf die oberirdisch gelegene Fahrstrecke der U4 geworfen wurden. Ein gleich gelagerter Vorfall passierte im Dezember in Meidling, ein Bursch warf ein Rad auf die Gleise, auch dieses wurde von einer U-Bahn-Garnitur erfasst, verletzt wurde niemand.

Leihfarräder: Flotten in Wien reduziert

Nach zahlreichen Vandalismus-Aktionen wurde die Flotte des stationslosen Leihfahrräder-Anbieters “oBike” aus Singapur Ende März massiv reduziert. Konkurrent “Ofo” aus China hatte gegen Ende des Vorjahres ebenfalls seinen Fuhrpark reduziert – allerdings nur jahreszeitenbedingt. Im März hatte Wien strenge Regeln für die stationslosen Räder eingeführt, nachdem es immer wieder Beschwerden über defekte oder verkehrsgefährdend abgestellte Bikes gegeben hatte. Nun wird die Entfernung dieser Exemplare durch die Anbieter verpflichtend vorgeschrieben.

(APA/Red)

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