In dem betroffenen Gebäude in 1040 Wien befinden sich die Evangelische Private Volksschule und die Evangelische Kooperative Mittelschule. Außerdem wird der im Resselpark neben dem Johannes Brahm Denkmal befindliche Spielplatz und der in der Verordnung zusätzlich beschriebene umliegende Bereich gemäß § 36a des Sicherheitspolizeigesetzes zur Schutzzone erklärt. Diese Zone gilt ab 27.04.2011 von 00:00 bis 24 Uhr werktags und auch an Sonn- und Feiertagen bis zum 02.07.2011.
Grund für die Errichtung der Schutzzone ist, dass die bestehende Bedrohung für Minderjährige minimiert werden soll. Immer wieder kam es zu strafbaren Handlungen nach dem Suchtmittelgesetz rund um das Gebäude und den Spielplatz. Wer die Verordnung nicht einhält, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 360 Euro oder mit einer Haftstrafe von bis zu 2 Wochen rechnen.