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"Er hat mein Leben vernichtet": Prozess um Mordversuch in Wien-Landstraße

Nach 20 Jahren musste sich ein mittlerweile 45-Jähriger am Landesgericht für Strafsachen verantworten.
Nach 20 Jahren musste sich ein mittlerweile 45-Jähriger am Landesgericht für Strafsachen verantworten. ©VIENNA.at/David Mayr (Sujet)
Ein mittlerweile 45-jähriger Mann musste sich am Dienstag am Landesgericht für Strafsachen verantworten, weil er vor mehr als 20 Jahren in Wien-Landstraße eine Frau niedergeschossen hatte, die seine Liebe nicht erwiderte. Der Angeklagte, dem versuchter Mord angelastet wird, verantwortete sich mit einem Schießunfall. Mit ihrem Zeugenauftritt sorgte das Opfer für dramatische Szenen im Gerichtssaal.

“Diese Person hat mein Leben vernichtet. Gesundheitlich, psychisch, überhaupt”, gab die mittlerweile 49-Jährige zu Protokoll. Immer wieder brach sie in Tränen aus, schluchzte und musste von einer Prozessbegleiterin beruhigt werden. “Was habe ich ihm angetan? Was habe ich dieser Person angetan? Nichts”, rief die Zeugin, während der Angeklagte keine zwei Meter neben ihr saß. Die Frau hatte ausdrücklich Wert darauf gelegt, in Anwesenheit des Mannes auszusagen.

Prozess um Mordversuch aus 1997

Der Kosovare hatte sich unmittelbar nach der Tat ins ehemalige Jugoslawien abgesetzt. Dort gründete er eine Familie und zeugte fünf Kinder. Spät, aber doch kam man dem Schützen auf die Spur. Er wurde Anfang des heurigen Jahres in Albanien festgenommen und zur Strafverfolgung an die österreichischen Behörden ausgeliefert.

Der 45-Jährige hatte sich seinerzeit in der Bundeshauptstadt in die Frau verliebt, die als Kellnerin in einem Lokal beschäftigt war, das vor allem von Gästen aus Ex-Jugoslawien frequentiert wurde. Er träumte von einer fixen Beziehung mit ihr. “Wie so oft im Leben kommt es nicht so, wie man will”, legte Staatsanwalt Bernhard Löw den Geschworenen dar. Die Frau erwiderte die Gefühle ihres Verehrers nicht. Sie akzeptierte zwar seine Aufmerksamkeiten und finanziellen Zuwendungen, “aber ich habe nicht einmal seinen richtigen Namen gekannt”, wie die inzwischen 49-Jährige dem Schwurgericht (Vorsitz: Nina Steindl) erklärte. Sie hätte zwar zwei Mal nach Partys mit dem Mann geschlafen. Mehr sei aber nicht gewesen. Dies habe sie auch deutlich zum Ausdruck gebracht.

Der Abgewiesene habe das nicht hingenommen, schilderte die Zeugin: “Er hat mich beschattet. Es war nicht zum Aushalten. Egal, wo ich gewesen bin, er war immer dort. Das war wie ein Schatten.” Er habe auch Drohungen ausgestoßen, weil sie mit ihm keine Beziehung eingehen wollte: “Um ehrlich zu sein, ich habe das nicht ernst genommen.”

In der Nacht auf den 19. Februar 1997 hatte die Kellnerin Dienst, als der Mann in ihrem Lokal auftauchte. Weit nach Mitternacht, als außer ihm nur mehr zwei Gäste anwesend waren, hätte er “Heute gehst du mit!” gemeint, berichtete die Zeugin. Als sie ablehnte, habe der Mann eine Schusswaffe aus dem Hosenbund gezogen und gefeuert.

“Keinen Mucks, sonst schießt er mir in den Kopf”

“Ich habe nur Blitze gesehen”, gab die 49-Jährige zu Protokoll. Sie wurde im rechten Unterarm und im Bauch getroffen. Dann hätte der Mann die Waffe gegen ihren Kopf gerichtet: “Ich habe gebettelt, er soll das nicht tun.” Irgendwie sei es ihr gelungen, seine Hand wegzudrücken. Er hätte sie dann an den Haaren gepackt und aus dem Lokal gezerrt. Er habe ihr zu verstehen geben, “dass ich keinen Mucks sagen darf, sonst schießt er mir in den Kopf”.

In weiterer Folge brachte der Mann die Verletzte in seine Wohnung in der Schlachthausgasse. Sie sei davon ausgegangen, dass sie sterben werde, erinnerte sich die Zeugin. Als der Mann kurz das Zimmer verließ, schlug sie mit der Hand gegen die Wand, um in der Nachbarwohnung jemanden auf sich aufmerksam zu machen.

Der in der Wohnung anwesende Vater des Angeklagten dürfte den Sohn schließlich überzeugt haben, dass die lebensgefährlich verletzte Frau ins Spital gehörte. Jedenfalls hob letzterer sie wieder in die Höhe und schaffte sie hinaus, als plötzlich im Hausflur das Licht anging. “Jemand ist im oberen Stock auf die Toilette am Gang gegangen. Dieser Person verdanke ich mein Leben”, gab die Zeugin zu Protokoll. Ihr Peiniger hätte offenbar befürchtet, erwischt zu werden, habe sie daher kurzerhand abgelegt und sei geflüchtet.

Die blutverschmierte, damals 29 Jahre alte Frau kroch zur nächst gelegenen Türe und klopfte. Sie wurde gehört, die Wohnungsbesitzer verständigten die Rettung. Die Kellnerin wurde ins UKH Meidling gebracht, eine Notoperation rettete ihr das Leben.

Drei Wochen Intensivstation nach Mordversuch in Wien-Landstraße

Drei Wochen lag die Frau auf der Intensivstation. Von der Tat hat sie sich bis zum heutigen Tag nicht erholt. “Das ist jeden Tag in meinem Kopf”, erklärte sie den Geschworenen. Angst sei seither ihr ständiger Begleiter. Insgesamt 18 Mal musste sie operiert werden. Beruf kann sie keinen mehr ausüben. Sie bezieht eine Pension.

Bei den kriminalistischen Ermittlungen wurde in diesem Fall auch nicht unbedingt sorgsam vorgegangen. Ein ballistisches Gutachten, um abzuklären, aus welcher Entfernung die beiden Schüsse abgegeben wurden, wurde bis zum heutigen Tag nicht eingeholt. Das wird jetzt nachgeholt – die Verhandlung wurde zu diesem Zweck auf 21. Dezember vertagt. Die Kleidung des Opfers mit den Schmauchspuren kann allerdings nicht mehr analysiert werde. Sie wurde zwischenzeitlich vernichtet.

“Ich wollte sie nicht einmal verletzen, geschweige töten”, lautete die Verantwortung des Angeklagten. Er habe die Frau geliebt und ihr “alle Wünsche erfüllt”. Der 45- Jährige behauptete sogar, er wäre “knapp ein Jahr mit ihr zusammen gewesen”. Erst am Tag der inkriminierten Tat hätte er erfahren, dass sie mit einem anderen Mann zusammenlebt.

Im Lokal habe er die Frau “erschrecken” wollen, erklärte der Angeklagte. Sie hätte ihn beleidigt und ihm erklärt, ihr Freund sei im Unterschied zu ihm “ein richtiger Mann”. Da habe er die Pistole gezogen – allerdings habe er vorbeischießen wollen und irrtümlich getroffen, behauptete der 45-Jährige. Eine für Verteidiger Rudolf Mayer nachvollziehbare Darstellung. “Wo schießen Sie hin, wenn Sie jemand umbringen wollen, der nur einen Meter von Ihnen entfernt ist? In den Ellenbogen?”, fragte Mayer die Geschworenen.

Nach dem ersten Treffer in den Unterarm folgte allerdings ein Bauchschuss. Dieser hätte sich unabsichtlich gelöst, als er über die Theke klettern wollte, um zu schauen, ob das erste Projektil die Kellnerin getroffen hatte, stellte dazu der Angeklagte fest. Er sei bei diesem Vorhaben gemeinsam mit der Frau zu Sturz gekommen: “Als ich am Boden lag, hat sich der zweite Schuss gelöst.”

(APA/Red)

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