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MKÖ: Wirbel um NS-Propaganda in der Opernpassage in Wien

Das NS-Propagandamaterial, das in dem Geschäft ausgestellt ist
Das NS-Propagandamaterial, das in dem Geschäft ausgestellt ist ©MKÖ
"Mitten in Wien, in einem Geschäft in der Opernpassage am Karlsplatz, wird seit Jahren völlig ungeniert nationalsozialistisches Propagandamaterial zur Schau gestellt und verkauft," beanstandet das Mauthausen Komitee - und fordert die Behörden zum Handeln auf.
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“Die kompromisslose Ablehnung des Nationalsozialismus ist ein grundlegendes Merkmal der wiedererstandenen Republik. Ausnahmslos jede Staatstätigkeit hat sich daran zu orientieren.“ Diese Feststellung des Verfassungsgerichtshofes stellt eine klare Vorgabe für alle österreichischen Behörden dar.

“Leider halten sich die Behörden oft nicht daran”, sagt Willi Mernyi, der Vorsitzende des Mauthausen Komitees Österreich (MKÖ). Er nennt ein haarsträubendes Beispiel – mitten in Wien, in einem Geschäft in der Opernpassage, werde seit Jahren “völlig ungeniert” nationalsozialistisches Propagandamaterial zur Schau gestellt und zum Verkauf angeboten.

Mauthausen Komitee kritisiert Hitler-Postkarten und Co.

Das Mauthausen Komitee hat schon 2013 diesbezüglich Meldungen aus der Bevölkerung erhalten und Anzeige erstattet, unter anderem wegen Postkarten mit dem Bild Adolf Hitlers und braunen Parolen wie „13. März 1938. Ein Volk, ein Reich, ein Führer“ und „Volk steht zu Volk. Wir alle gehören dem Führer“. Doch Polizei und Verfassungsschutz unternahmen nichts.

So wurde die NS-Propaganda an einer der belebtesten Stellen Wiens, an der auch Zehntausende ausländische Besucherinnen und Besucher vorbeikommen, fortgesetzt. „Nach erneuten Meldungen haben wir eine neue Anzeige an den Wiener Polizeipräsidenten Gerhard Pürstl persönlich übermittelt“, so Mernyi.

NS-Propaganda in der Opernpassage am Karlsplatz

“Ein aktuelles Foto aus dem besagten Geschäft zeigt wieder eine Postkarte mit dem Bild Hitlers und der Parole ‘Wir danken unserm Führer’. Wir erwarten, dass der Polizeipräsident die NS-Propaganda sofort beenden und ein Strafverfahren einleiten lässt. Da der Geschäftsinhaber seit Jahren einschlägiges Material zur Schau stellt und verkauft, wäre zu prüfen, ob er nicht Gesinnungstäter ist und gegen das Verbotsgesetz verstoßen hat. Zumindest hat er aber vielfach gegen das Verwaltungsstrafrecht verstoßen. Ist das in den Augen der Polizei ein Kavaliersdelikt?”

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