AA

1.100 Euro Mindestlohn für Ordinationshilfen

Die Gewerkschaft der Privatangestellten kann sich freuen: Eine neue Kollektivvertrags-Einigung bringt den Helfern der niedergelassenen Ärzte einen Mindestlohn von 1.100 Euro.

Nur im Burgenland würden die Angestellten bei Ärzten noch auf einen Kollektivvertrag warten. Mit einem Abschluss sei hier noch in diesem Jahr zu rechnen, erklärte die Gewerkschaft in einer Aussendung.

Schon seit längerem fordert die GPA-DJP ein Mindesteinkommen von 1.100 Euro für Ordinationshilfen. In einigen Bundesländern war die Forderung nach höheren Mindestlöhnen bereits umgesetzt worden, in der Vorwoche wurden auch die Mindestgrundgehälter und Zulagen in Wien und Oberösterreich beschlossen, hieß es auf Anfrage der APA. In Wien kam es zu einer Erhöhung um acht Prozent, in Oberösterreich um vier Prozent.

Vor zwei Jahren seien noch Einstiegsgehälter zwischen 700 und 900 Euro üblich gewesen. Mit einem Einstiegsgrundgehalt von 1.000 Euro verdienen ausgebildete Ordinationsgehilfen nun 1.100 Euro an Grundgehalt und Zulagen. Eine Verbesserung gibt es auch für Heilmasseure und Heilbademeister, für die das Einstiegsgehalt von 912 auf 1.020 Euro erhöht wurde, so Eva Scherz, Wirtschaftsbereichssekretärin in der GPA-DJP.

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • 1.100 Euro Mindestlohn für Ordinationshilfen
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen