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“Aktion scharf" gegen illegale Landarbeiter

Schon vor Saisonbeginn wurden in der heimischen Landwirtschaft etliche illegal beschäftigte Ausländer aufgegriffen. Diese werden schonungslos ausgenützt.

Den Stein ins Rollen brachte ein schwerer Arbeitsunfall Anfang Mai auf einem Bauernhof im Unterland. Ein 47-jähriger Pole wurde von einen mehrere hundert Kilogramm schweren, herabstürzenden Strohballen getroffen und schwer verletzt. Der Landarbeiter wurde mit der Rettung ins Krankenhaus eingeliefert, wo er mehrere Wochen verbringen musste.
Hohe Strafen drohen

Doch der Pole hatte keine Arbeitsgenehmigung, war weder angemeldet noch versichert. Es war auch nicht das erste Mal, dass der Bauer im Unterland einen ausländischen Arbeiter illegal beschäftigte, so der ermittelnde Beamte.

Der Landwirt wurde zu einer Verwaltungsstrafe von 3000 Euro verdonnert. Dazu kommen die die Forderungen der Sozialversicherung und des Finanzamtes. Ganz abgesehen von den empfindlichen Kosten des Krankenhausaufenthaltes für den verunglückten polnischen Landarbeiter, zu denen der heimische Landwirt herangezogen wurde.
Unmenschliche Bedingungen
“Wir müssen immer wieder feststellen, dass gerade bei Landwirten nahezu unmenschliche Arbeits- und Lebensbedingungen vorherrschen”, bedauert der Ermittler. So musste der illegale Pole in einem Rohbau ohne Wasser und Strom hausen. “Zwischen Essensresten und sonstigem Abfall. Für die Heimfahrt nach Polen fehlte ihm das Geld.”

Mit 200 bis 300 Euro pro Monat werden die Illegalen abgefertigt, dazu kommt freie Kost und Logie. Dafür müssen die meist aus Osteuropa stammenden Arbeitskräfte dann auch täglich 15 Stunden und mehr ackern. Gerade polnische Landarbeiter wurden zuletzt im Ländle aufgegriffen. Diese ziehen von Hof zu Hof und bieten ihre Arbeitskraft an. Der Großteil der Illegalen wird über dubiose Vermittler den heimischen Landwirten angeboten.

Die Finanzlandesdirektion Vorarlberg kündigt verstärkt Kontrollen in landwirtschaftlichen Betrieben an. Als Ausländer gelten Nicht-EU-Staatsbürger, welche grundsätzlich eine Arbeitsbewilligung brauchen. Keine Bewilligung benötigen sogenannte Ferial- oder Berufspraktikanten. Als solche gelten aber nur solche Schüler, welche einen geregelten Lehr- oder Studiengang an einer inländischen Bildungseinrichtung besuchen. Keinesfalls dürfen diese Praktikanten nur Hilfsarbeiten oder einfach angelernte Tätigkeiten ausüben.

Im Einzelfall empfiehlt es sich beim AMS zu erkundigen. Unbedingt erforderlich ist jedoch eine Bestätigung über den Schulbesuch, ansonsten ist die Beschäftigung als illegal anzusehen und wird angezeigt.

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