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„Licht am Tag“: Schonfrist endet!

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Die Schonfrist für „Licht am Tag“ endet am Karsamstag: Wer ab diesem Datum ohne aufgedrehte Scheinwerfer erwischt wird, kann mit mindestens 15 Euro belangt werden.

Verkehrsminister Hubert Gorbach (B) rechnet damit, dass die Maßnahme jährlich bis zu 30 Menschenleben retten kann. Kritik übte hingegen der Verkehrsclub Österreich (VCÖ), der in der Lichtpflicht Nachteile sieht, da jene, die schlechter beleuchtet seien, weniger gut gesehen würden.

Laut VCÖ ist durch die Einführung von „Licht am Tag“ etwa in Dänemark die Zahl der Fußgängerunfälle um fünf Prozent gestiegen. Auch in Österreich gebe es durch eine steigende Einschaltmoral seit 2003 einen 13-prozentigen Anstieg der Fußgängerunfälle auf Schutzwegen. Der VCÖ plädierte dafür, die Lichtpflicht nur auf Autobahnen und Schnellstraßen vorzuschreiben, weil dort Chancengleichheit zwischen den Verkehrsgruppen herrsche. Keine solche Vorschrift soll es nach Ansicht der Organisation im Ortsgebiet und auf Freilandstraßen geben.

Medizinische Studien würden belegen, dass es durch die Vielzahl von Lichtquellen beim Verkehrsteilnehmer zu einer Reizüberflutung komme, so der VCÖ. „Die Aufmerksamkeit wird zum Beleuchteten gelenkt. Ein Autofahrer sieht ein auf der anderen Fahrbahn entgegenkommendes Fahrzeug zuerst, und nimmt erst dann den unbeleuchteten Fußgänger wahr, der gerade die Fahrbahn überquert“, meinte VCÖ-Experte Wolfgang Rauh.

Gorbach pochte hingegen darauf, dass die Maßnahme ein weiterer Beitrag „zu mehr Verkehrssicherheit und weniger Unfällen“ sei. 41 Studien innerhalb der EU zum Einsatz von Tagfahrlicht, einer energiesparenden Variante der Beleuchtung speziell für helle Bedingungen, würden zeigen, dass durch „Licht am Tag“ die Unfallhäufigkeit um bis zu 15 Prozent reduziert werden kann, so der Minister. Ein Gegenargument wie vermehrte Kosten durch das Einschalten von Abblendlicht, Nebelscheinwerfer oder Tagfahrlicht lässt er zudem nicht gelten lassen, denn elektrisch verstellbare Seitenspiegel oder Klimaanlagen würden ein Vielfaches verursachen.

In Anbetracht des zu erwartenden Rückgangs der Unfälle und Verkehrstoten auf Österreichs Straßen und des daraus resultierenden volkswirtschaftlichen Schadens sei das für den einzelnen Verkehrsteilnehmer zudem ein kleiner Beitrag für ein höheres Maß an Verkehrssicherheit, so Gorbach: „Jeder Euro Mehrkosten spart 2 Euro Unfallfolgekosten ein.“

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