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„Fürsten-Initiative“ entzweit Liechtenstein und EU

Die Liechtensteiner Regierung hat in einem Brief an den Europarat das Gutachten der so genannten Venedig-Kommission kritisiert. Dies meldete das Liechtensteinische Presseamt.

Demnach würden die Verfassung und deren Revision durch die Fürsten-Initiative unvollständig behandelt und faktisch nicht richtig ausgelegt. Zudem fehle dem Gutachten das „Hineindenken in das direkt-demokratische politische Leben eines Volkes von 33.000 Einwohnern“. Die Kommission hatte die Verfassungsinitiative von Fürst Hans Adam II. als nicht vereinbar mit europäischen Standards bezeichnet.

Die Regierung weist darauf hin, dass 37 Prozent der Stimmberechtigten die Verfassungsinitiative des Fürstenhauses unterzeichnet und den Willen bekundet hätten, den Verfassungstext zur Abstimmung zu bringen. Der Gegenvorschlag, die Volksinitiative „für Verfassungsfrieden“, sei von elf Prozent der Stimmberechtigten unterschrieben worden. Die Regierung wolle sich jedoch einer Diskussion über die Einhaltung demokratischer Mindeststandards in Europa nicht verschließen. Weil aber die politischen Gegebenheiten Liechtensteins wenig bekannt seien und die Thematik eine gesamteuropäisch komplexe sei, bedürfe es einer gründlichen Auseinandersetzung und der Anhörung aller Seiten, sagte Außenminister Ernst Walch.

Die Verfassungsinitiative des Liechtensteiner Fürsten entspricht nach Ansicht des Europarates nicht den europäischen Standards. Kritisiert wurde in dem Gutachten vor allem, dass Fürst Hans-Adam II. nach einer möglichen Zustimmung zur Initiative durch das Volk im März über eine zu große Macht verfügen würde und ohne demokratische Kontrolle sowie gerichtliche Überwachung tätig werden könnte.

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