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„Sauna-Affäre“ – Prüfbericht

Zur Klarstellung der Medienberichterstattung der letzten Tage gibt das Büro für Rechtsfragen und Datenschutz der BPD Wien bekannt:

Auf Grund eingebrachter Aufforderungsschreiben nach dem Amtshaftungsgesetz, denen massive Vorwürfe im Zusammenhang mit den Ermittlungen in der sog. „Sauna-Affäre“ zugrunde liegen – es wären zahlreiche Rechtsvorschriften (massive Vorwürfe der Begehung gerichtlich strafbarer Handlungen durch die involvierten Exekutivbediensteten), Erlässe, Dienstanweisungen und Berichterstattungsvorschriften verletzt worden – erfolgte eine Überprüfung des polizeilichen Aktes.

Darüber hinaus hatte im Hinblick auf den Freispruch aller in der Sauna-Affäre Beschuldigter und den im Raum stehenden Vorwürfen einer polizeiinternen Intrige der Herr Polizeipräsident den Auftrag erteilt, den Akt auf die Einhaltung polizeiinterner Vorschriften zu prüfen.

Die Überprüfung wurde vom Büro für Rechtsfragen und Datenschutz, das für derartige Angelegenheiten zuständig ist, auf Grund der Aktenlage vorgenommen.

Aus der Aktenprüfung alleine konnte im Ergebnis die vorgebrachte Verdachtslage nicht entkräftet werden, sondern haben sich zusätzliche Indizien für deren Erhärtung ergeben. Dieser Bericht ist Grundlage für einzuleitende dienst- und disziplinarrechtliche Erhebungen sowie kriminalpolizeiliche Ermittlungen. Diese Ermittlungen, geführt vom Büro für interne Angelegenheiten im Bundesministerium für Inneres, können für die betroffenen Beamten sowohl be- als auch entlastende Beweismittel hervorbringen. Wünschenswert für die BPD Wien wäre es jedenfalls, wenn die anstehenden Erhebungen die derzeitigen Verdachtsmomente einer Intrige und eines willkürlich geführten Ermittlungsaktes entkräften könnten.

Der Überprüfungsbericht wurde auf Grund einer offiziellen Anforderung des BG Hietzing im Einvernehmen mit dem Herrn Polizeipräsidenten vor der Unterfertigung durch ihn an die zuständige Richterin im Privatanklageverfahren Obst. Frühwirth – Dr. Geiger übermittelt. Darin wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich Berichtsänderungen nach vollständiger Sichtung durch den Herrn Polizeipräsidenten noch ergeben könnten. Ausgeschlossen werden kann, dass dieser Bericht unter Verletzung des Amtsgeheimnisses von Bediensteten der BPD Wien an die Medien weitergegeben wurde.

Entgegen einigen Medienberichten von Sonntag wurde der in Rede stehende Bericht heute geringfügig ergänzt und mit kleinen sprachlichen Änderungen vom Polizeipräsidenten unterfertigt und dem Bundesministerium für Inneres vorgelegt.

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