Laut Anklage wollte sich der gebürtige Tschetschene gemeinsam mit drei jugendlichen Mittätern der Terror-Miliz “Islamistischer Staat” (IS) anschließen. Er soll schon konkrete Ausreisepläne Richtung Syrien verfolgt haben, von denen allerdings der Verfassungsschutz Wind bekam. Bevor er mit seinen Bekannten seine Pläne umsetzen konnten, klickten im heurigen Frühjahr die Handschellen.
17-Jähriger IS-Sympathisant bekannte sich “nicht schuldig”
Im Unterschied zu seinen geständigen Mitangeklagten hatte sich der 17-Jährige beim Prozessauftakt in der vergangenen Woche “nicht schuldig” bekannt. Daher musste gegen ihn ein separates Beweisverfahren geführt werden, das unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand. Die über ihn verhängte Strafe ist nicht rechtskräftig. Seine Mittäter im Alter zwischen 15 und 17 Jahren hatten teilbedingte Haftstrafen zwischen 18 und 30 Monaten ausgefasst. Diese Urteile sind mittlerweile rechtskräftig.
(apa/red)