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Zwei Männer in Salzburg wegen Schlepperei vor Gericht

Zwei Schlepper-Prozesse fanden am Dienstag in Salzburg statt.
Zwei Schlepper-Prozesse fanden am Dienstag in Salzburg statt. ©Wildbild
Die Serie von Prozessen wegen Schlepperei von Flüchtlingen am Landesgericht Salzburg reißt auch diese Woche nicht ab. Am Dienstag standen zwei Männer vor jeweils einem Schöffensenat. Ein 27-jähriger Italiener soll im Juli 38 Personen mit einem Klein-Lkw von Ungarn nach Salzburg und ein 30-jähriger Rumäne im August mindestens 30 in einem Kastenwagen von Ungarn nach Freilassing geschleust haben.
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Den bisher unbescholtenen Angeklagten wurde gewerbsmäßige Schlepperei im Rahmen einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Sie sollen die Flüchtlinge auch in einen qualvollen Zustand versetzt haben. Die Aussagen der beiden inhaftierten Männer ähnelten jenen von bereits verurteilten Schleppern: Das Motiv sei Geldnot gewesen, sie wären da einfach hineingerutscht und hätten die Personen, die sie im Auftrag von Hintermännern mitnahmen, auch gar nicht gezählt. Damit sie den Zielort auch finden, sei ihnen ein Navigationsgerät zur Verfügung gestellt worden. Ein Begleitfahrzeug sei vorangefahren, damit sie vor Polizeikontrollen oder “anderen Gefahren” gewarnt würden.

Zum Schlepper aus Angst vor Auftraggeber

Der 27-jährige gebürtige Marokkaner hat laut Staatsanwalt Michael Schindlauer die Flüchtlinge aus Syrien, Irak und Afghanistan am 22. Juli in Großgmain im Salzburger Flachgau aussteigen lassen. Sie gingen dann zu Fuß über die Grenze nach Bayern. Der Beschuldigte, dem seine Auftraggeber 700 Euro für die Fahrt versprochen hatten, wurde in Österreich gefasst. “Ich habe einen Fehler gemacht, es war aber reiner Zufall”, sagte er zum vorsitzenden Richter Günther Nocker. Ein Mann habe ihn in einer Bar in Budapest für einen Transport von Badezimmer-Installationen angeheuert. Als er jedoch bemerkt habe, dass es sich nicht um Waren, sondern um Menschen handelte, und er dann zur Eile gedrängt worden sei, habe er Angst bekommen und den Auftrag ausgeführt, erzählte der Italiener.

Der Angeklagte habe während der Fahrt eine Pause eingelegt und den Menschen zu trinken gegeben, erläuterte der Verteidiger des 27-Jährigen, Rechtsanwalt Matthias Aichinger. “Das Fahrzeug war auch speziell adaptiert: Die Klimaanlage wurde in den Laderaum geführt.” Die Personen hätten das als angenehm empfunden. Sein Mandant bekenne sich zur Schlepperei schuldig, nicht aber hinsichtlich der Qualifikation einer kriminellen Vereinigung.

Der 27-jährige Italiener ist zu 15 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Das Zusatzdelikt der Gewerbsmäßigkeit wurde nicht angenommen, zudem war der Angeklagte dem Schuldspruch zufolge nicht Mitglied einer kriminellen Vereinigung. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Zweiter Schlepper-Prozess: Rumäne soll 30 Flüchtlinge nach Deutschland gebracht haben

Eine halbe Stunde später startete im Nachbarsaal die nächste Verhandlung. Der 30-jährige Rumäne soll am 12. August zehn Flüchtlinge bis nach Freilassing (Bayern) und am 14. August mindestens 20 Flüchtlinge von Ungarn über Österreich nach Laufen (Bayern) gebracht haben. Der Berufskraftfahrer flüchtete nach Österreich, wo er festgenommen wurde. Die transportierten Syrer und Iraker mussten laut Staatsanwältin Maria Haidinger sechseineinhalb Stunden ohne Pause in einem sechs Quadratmeter großen, fensterlosen Laderaum des Fiat Ducato ausharren. Es gab keine Fenster, als Sitzgelegenheit standen ihnen nur die zwei Radkästen zur Verfügung. Für die erste Fahrt kassierte der Mann 800 Euro.

Dass sich unter den Flüchtlingen vier Kinder befanden, zwei davon unter zwei Jahren, habe er nicht gewusst, sagte der voll geständige Angeklagte zum vorsitzenden Richter Christoph Weber. Eine Pause während der Fahrt habe er nicht eingelegt, gestand der 30-Jährige ein. “Mein Ziel war es, schnell nach Deutschland zu kommen.” Sein Verteidiger Kurt Jelinek erklärte, der Rumäne, der mit den Flüchtlings-Fahrten Geld für eine nun geplatzte Hochzeit im September verdienen wollte, sei sich über die Konsequenzen seines Handelns und den Strafrahmen von einem bis zu zehn Jahren Haft nicht bewusst gewesen. Zudem habe der Mann in dem Strafverfahren als Kronzeuge wesentlich zur Wahrheitsfindung beigetragen.

Das Urteil im Prozess gegen den 30-jährigen Rumänen ist ergangen. Der geständige Angeklagte erhielt eine teilbedingte Haftstrafe von 18 Monaten, sechs Monate davon unbedingt. Er nahm das Urteil an, rechtskräftig ist es aber noch nicht: Die Staatsanwältin hat Bedenkzeit erbeten.

Nächster Schlepper-Prozess am Mittwoch

Bereits am Mittwoch findet am Landesgericht der nächste Schlepper-Prozess statt. Angeklagt ist ein 54-jähriger Pensionist aus dem Kosovo. Er soll bei zehn Fahrten im Februar und Juli 2015 insgesamt 41 Personen durch Österreich geschleust haben. Pikant: Der Beschuldigte war erst am 16. April 2015 in Bayern zu acht Monaten bedingter Haft wegen Schlepperei verurteilt worden.

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