„Neues Spiel, neues Glück“, sagte Erstrichterin Verena Marschnig am Ende der gestrigen Verhandlung zum angeklagten Untersuchungshäftling. Denn nun wird in zweiter Instanz das Oberlandesgericht Innsbruck entscheiden. Verteidiger German Bertsch meldete volle Berufung und Widerruf-Beschwerde gegen die erstinstanzlichen Entscheidungen an. Sein Mandant möchte freigesprochen werden.
Der mit 18 Vorstrafen belastete 59-Jährige wurde gestern am Landesgericht Feldkirch vor allem wegen acht Einbruchsdiebstählen und einem Einschleichdiebstahl insgesamt zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Davon bezieht sich ein Haftjahr auf den Widerruf einer 2015 ursprünglich bedingt gewährten Vorstrafe wegen Einbrüchen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
DNA gefunden
Die Erstrichterin ist davon überzeugt, dass der Angeklagte die ihm angelasteten Taten begangen hat. Zumal am Tatort in einem Sägewerk seine Schuhspuren und auf einem Brecheisen seine DNA gefunden wurden. Dort wurden 5300 Euro erbeutet. Die Sägewerk-Schuhspuren stimmen mit den Schuhspuren überein, die nach sechs Einbrüchen in Dornbirner Schrebergärtenhütten sichergestellt wurden.
Der Besitzer einer Riedhütte hat den Beschuldigten als Einschleichdieb, der 1300 Euro gestohlen hat, wiedererkannt. Der Angeklagte wurde dazu auch wegen Nötigung schuldig gesprochen: Weil er zum Opfer gesagt haben soll, er habe ein Messer dabei. So konnte der Täter laut Urteil flüchten.
Einschlägig vorbestraft
Strafbestimmend war der Schuldspruch wegen des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Einbruchsdiebstahls mit einem Strafrahmen von sechs Monaten bis fünf Jahren Haft. Erschwerend hätten sich unter anderem die neun einschlägigen Vorstrafen ausgewirkt, sagte Richterin Marschnig in ihrer Urteilsbegründung. Bis zur Berufungsverhandlung am Oberlandesgericht Innsbruck bleibt der ledige 59-Jährige in der Justizanstalt Feldkirch in Untersuchungshaft.
(Quelle: NEUE/Seff Dünser)