AA

Zwei Festnahmen in französischer Spendenaffäre

Liliane Bettencourt: Keine Parteispenden bei Tisch
Liliane Bettencourt: Keine Parteispenden bei Tisch ©APA (dpa)
In der Affäre um die L'Oreal-Milliardärin Liliane Bettencourt sind in Frankreich zwei Vertraute der 87-Jährigen in Polizeigewahrsam genommen worden: ein enger Freund und ihr Vermögensverwalter. Der Fotograf François-Marie Banier und Bettencourts Vermögensverwalter, Patrice de Maistre, befinden sich nach Informationen der Nachrichtenagentur AFP seit Donnerstag in Räumlichkeiten der Finanzpolizei.
Belege für illegale Parteispenden
Überraschende Wende in französischer Schwarzgeldaffäre
Französische Schwarzgeldaffäre weitet sich aus
Keine Spende von L'Oreal-Erbin erhalten

Der Hauptaktionärin des Kosmetikimperiums L’Oréal werden Steuerhinterziehung in Millionenhöhe sowie illegale Parteienfinanzierung für die konservative Regierungspartei UMP vorgeworfen. Der Künstler Banier soll der 87-jährigen Bettencourt im Laufe der Jahre Bargeld, Gemälde und Lebensversicherungen im Wert von fast einer Milliarde Euro aus der Tasche gezogen haben. Bettencourts Vermögensverwalter de Maistre wird vorgeworfen, die Steuerhinterziehung organisiert zu haben

Bettencourt hat unterdessen Vorwürfe der illegalen Parteienfinanzierung zurückgewiesen. “Es ist absurd, dass Politiker an unserem Tisch Umschläge in Empfang genommen haben sollten”, sagte sie nach Angaben ihres Anwalts, den die Zeitung “Le Figaro” zitiert. “Umschläge am Tisch zu verteilen wäre ein Verstoß gegen die gute Erziehung”, fügte die reichste Frau Frankreichs hinzu.

Im Strudel der Bettencourt-Affäre ist auch Frankreichs Präsident Nicolas Sarkozy stark unter Druck geraten. Sein Arbeitsminister, der scheidende UMP-Schatzmeister Eric Woerth, soll eine illegale Wahlkampfspende in Höhe von 150.000 Euro von de Maistre für Sarkozys Präsidentschaftswahlkampf 2007 erhalten haben.

  • VIENNA.AT
  • Politik
  • Zwei Festnahmen in französischer Spendenaffäre
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen